Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, hat am 06.05.2024 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Regelungen der §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bei der Bezirksregierung Detmold beantragt.
Die OGE plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4). Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg in Niedersachsen haben und bis zur
bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Niedersachsen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Der Neubau ist erforderlich, damit die LNG-Mengen (Liquified Natural Gas – verflüssigtes Erdgas) aus Wilhelmshaven Richtung Süden nach Drohne (NRW) abgeführt werden können. Die neu geplante Leitung weist eine Länge von ca. 90 km auf, wird einen Durchmesser von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Der Abschnitt in NRW hat dabei eine Länge von ca. 5 Kilometer und verläuft von der Landesgrenze Niedersachsen/NRW bis zur GDRM-Anlage Drohne in Stemwede.
Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).
Von der Realisierung der Maßnahme sind in NRW Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Dielingen und Drohne der Gemeinde Stemwede betroffen.
Die nach § 73 Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW angeordnete Auslegung der Antragsunterlagen der Planfeststellung wird gemäß § 43a S. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold bewirkt.
In der Zeit vom 24. Juni 2024 bis 23. Juli 2024 stehen die Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht zur Verfügung. Die einmonatige Einwendungsfrist läuft am 23. August 2024 ab.
Stand: Juni 2024
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