Bürger-Information zu landeseigener Flüchtlingsunterkunft in Lage

Die Bezirksregierung Detmold wird eine Unterkunft für geflüchtete Menschen in dem ehemaligen Heinrich-Hansen-Haus in Lage-Hörste einrichten. Die Bezirksregierung Detmold lädt die Hörsterinnen und Hörster für Freitag, 29. September, um 18 Uhr zu einer Info-Veranstaltung in die Ev.-ref. Kirche Stapelage, Stapelager Straße 74, ein.

27.09.2023

Vertreter der Bezirksregierung, der Stadt Lage, die Hilfsorganisation Malteser Hilfsdienst e.V., des Sicherheitsdienstes S&D Sicherheits GmbH und der Polizei werden den derzeitigen Planungsstand erläutern und für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.

  

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. Die Landeseinrichtungen in NRW und auch in OWL sind nahezu voll belegt.

Die geplante Flüchtlingsunterkunft in Lage-Hörste dient dazu, zusätzliche Ressourcen für die Unterbringung schutzsuchender Menschen bereitzustellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Die Bezirksregierung Detmold arbeitet intensiv daran, Unterbringungen von Geflüchteten in Ostwestfalen-Lippe zu schaffen und steht hierzu im engen Austausch mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Die Bezirksregierung Detmold erkundet in Ostwestfalen-Lippe zurzeit verschiedene Liegenschaften, ob sich diese als Landesunterkünfte für schutzsuchende Menschen eignen.

Die Kosten für den Betrieb von Landesunterkünften trägt das Land. 

Die in Landesunterkünften untergebrachten Kinder und Jugendlichen besuchen nicht die Schulen vor Ort. Kinder im schulpflichtigen Alter unterliegen während der Unterbringung in Landesunterkünften nicht der Schulpflicht. Die Schulpflicht gilt erst, wenn Geflüchtete durch die Bezirksregierung Arnsberg auf die Kommunen in NRW verteilt worden sind.

Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden einer Stadt die in der landeseigenen Unterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote angerechnet. Für die Stadt vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern.