BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neubau der Bundesstraße 1 als nördliche Ortsumgehung von Salzkotten (B 1n)

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung für den geplanten Neubau der nördlichen Ortsumgehung von Salzkotten im Zuge der Bundesstraße 1 (B 1n) beantragt. Die geplante und 6,180 km lange Ortsumgehung beginnt aus Richtung Westen gesehen ca. 220 m hinter der Einmündung der Kreisstraße 55 (K 55, Sundern) in die vorhandene B 1. Sie führt Richtung Norden aus ihr heraus, quert den Schlingweg, die Bahnlinie Soest-Paderborn und verläuft südöstlich des Ortsteils Verne zwischen den Industrie- und Gewerbegebieten der Bebauungspläne 24 „Haltiger Feld“ (Westseite der B 1n) und 26 „Kugelbreite“ (Ostseite der B 1n). Die Straße „Berglar“ querend und nach Osten abschwenkend führt sie dann durch Freiflächen im Gewerbegebiet „Berglar“, passiert die Franz-Kleine-Straße, die L 636 (Verner Straße), südlich des städtischen Bauhofes die Heder und die L 751 (Thüler Straße). Am St.-Josef-Krankenhaus verläuft die B 1n in einem Bogen und mit einem Abstand von ca. 300 m vorbei, bevor sie nach erneuter Querung der Bahnlinie Soest-Paderborn in Höhe der Scharmeder Straße (K 3) östlich von Salzkotten wieder auf die Bestandstrasse trifft. Nach deren Ausbau über weitere ca. 900 m endet die Neubautrasse in Höhe des Gebäudes Paderborner Straße 97.

Die B 1n soll zweispurig als anbau- und zufahrtenfreie Kraftfahrstraße errichtet werden (Regelquerschnitt RQ 11,5), die auf den knapp 2 km zwischen der L 751 und der K 3 durch eine als Überholstreifen dienende dritte Fahrspur ergänzt wird (RQ 11,5+). 

  • jeweils eine Brücke über die Bahnlinie Soest-Paderborn westlich und östlich von Salzkotten,

  • eine Brücke im Zuge der Straße „Berglar“ über die B 1n,

  • Brücken im Zuge der B 1n über die Verner Straße (L 636) und die Heder,

  • eine Brücke im Zuge der Thüler Straße (L 751) über die B 1n,

  • eine Brücke im Zuge der B 1n über einen Wirtschaftsweg, 

  • eine Brücke im Zuge der Scharmeder Straße (K 3) über die B 1n,

  • die Errichtung der Entwässerungsanlagen,

  • die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie

  • aller sonstigen mit dem Vorhaben in Verbindung stehenden Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter. 

Im Westen von Salzkotten wird die B 1n mit der heutigen B 1 und mit dem Schlingweg verknüpft. Anbindungen sollen des Weiteren an die Franz-Kleine-Straße, über einen Zubringer von dieser an die Verner Straße (L 636), an die Thüler Straße (L 751), im Osten an die Paderborner Straße (heutige B 1) und über diese auch an die Scharmeder Straße (K 3) erfolgen. Die Verknüpfungen sind plangleich bzw. bezüglich der Thüler Straße teilplanfrei geplant.     

Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Verne, Salzkotten, Thüle und Upsprunge. 

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27. Mai 2025 bis zum 26. Juni 2025 zur allgemeinen Einsichtnahme im Internet öffentlich aus. Die Unterlagen werden dazu ab Auslegungsbeginn hier (Link siehe unten) einsehbar sein. Als Alternative zum Internet besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort bei der Stadt Salzkotten in einer Papierausfertigung einzusehen. 

 

An drei Tagen, am 03., 11. und 12. Juni 2025 und außerhalb einer entsprechenden Rechtspflicht steht Betroffenen in Salzkotten bei Voranmeldung zudem ein Vertreter/eine Vertreterin der Landesbetriebes Straßenbau NRW für etwaige Fragen zu seiner Planung und zur Erläuterung der Unterlagen zur Verfügung. Hierzu sind Termin unmittelbar mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren. 

 

Davon unabhängig werden die Bekanntmachungen und die Planunterlagen auch über das zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Vorhaben (Adresse: https://www.uvp-verbund.de/nw) bekannt gemacht. 

Eine einmonatige Einwendungsfrist schließt sich an die Auslegung an. Bis zum 28. Juli 2025 können bei der Bezirksregierung Detmold Einwendungen gegen die geplante Ortsumgehung/die B 1n erhoben werden. Möglich sind sie schriftlich, per Niederschrift und per E-Mail. 

Auf die ortsübliche Bekanntmachung zur Auslegung (siehe unten), der auch Kontaktdaten und Adressen zu entnehmen sind, wird im Übrigen verwiesen. 

Alle Einwendungen und auch die Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange, die parallel beteiligt werden, werden dann zunächst dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht der Vorhabenträgerin (Gegenäußerung) zugeleitet werden. 

Das Verfahren wird fortgesetzt, sobald diese Gegenäußerungen vorliegen. 

 

Öffentliche Bekanntmachung: siehe Amtsblatt Nr. 21 vom 19.05.2025