380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen (Elbe-Lippe-Leitung Süd)
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat als Vorhabenträgerin bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung gem. § 43m Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m §§ 43 ff. EnWG und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erhöhung der Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens zwischen den Umspannwerken (UW) Ovenstädt, Eickum und Bechterdissen. Gemäß des NOVA-Prinzips (Netzoptimierung vor -verstärkung und vor -ausbau) ist geplant, die Stromtragfähigkeit zwischen den UW Ovenstädt und Eickum (ca. 45 km Länge, Leitungsnummer: LH-10-3018) sowie zwischen den UW Eickum und Bechterdissen (ca. 15 km Länge, Leitungsnummer: LH 10-3009) durch eine Umbeseilung der Bestandsleitung auf sogenannte Hochtemperaturseile (HTL) von bisher 2.800 A je Stromkreis auf dann 4.000 A zu erhöhen. Der Einsatz von Freileitungsprovisorien ist vorgesehen.
Von der Realisierung der Maßnahme sind folgende Gemeinden (Gemarkungen) betroffen: Bad Oeynhausen (Wulferdingsen), Bad Salzuflen (Lockhausen), Bielefeld (Altenhagen, Brönninghausen, Jöllenbeck, Ubbedissen), Enger (Herringhausen-West, Oldinghausen), Herford (Diebrock, Eickum, Elverdissen, Herringhausen-Ost, Laar, Stedefreund), Hiddenhausen (Eilshausen, Hiddenhausen, Lippinghausen, Oetinghausen, Schweicheln-Bermbeck), Hille (Hartum, Holzhausen II, Nordhemmern, Oberlübbe, Rothenuffeln, Südhemmern, Unterlübbe), Hüllhorst (Bröderhausen, Schnathorst, Tengern), Kirchlengern (Häver, Kirchlengern, Südlengern-Dorf), Leopoldshöhe (Bechterdissen, Nienhagen, Schuckenbaum), Löhne (Mennighüffen, Obernbeck, Ulenburg), Minden (Stemmer, Todtenhausen) und Petershagen (Eldagsen, Friedewalde, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Petershagen, Südfelde)
Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.
Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgt nun mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens die Durchführung der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit vom 12.05.2025 bis 11.06.2025 zur allgemeinen Einsichtnahme auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold einsehbar sein. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die zuständige Behörde zu richten ist, wird gemäß § 43a Satz 3 EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Einwendungen können anschließend bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 25.06.2025 erhoben werden. Die Details zur Auslegung und Möglichkeiten der Abgabe von Einwendungen/Stellungnahmen können den ortsüblichen Bekanntmachungen der o.a. vom Vorhaben betroffenen Städten bzw. Gemeinden sowie der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold entnommen werden.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung können auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen, Versorgungsbetreiber und Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben.
Sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen werden anschließend der TenneT TSO GmbH zur Auswertung und Erarbeitung einer Gegenäußerung zugeleitet.
Das Verfahren wird fortgesetzt, sobald diese Gegenäußerungen vorliegen.
Stand: April 2025
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