BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Die Bezirksregierung Detmold ist als Stiftungsbehörde Ansprechpartnerin für alle, die eine rechtsfähige Stiftung gründen möchten oder eine Frage zum Thema Stiftungen haben. Sie berät und begleitet Interessenten von der Idee der Errichtung über die Anerkennung bis zu alltäglichen zivilrechtlichen Fragen der Stiftungsarbeit.

Viele Informationen zu Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und zum Anerkennungsverfahren einer Stiftung sowie Mustersatzungen etc. enthält die Stiftungsbroschüre "Informationen zur Stiftungsgründung und Stiftungsarbeit  - Motivation - Vorteile - Gestaltung" (Seitenbereich rechts)

Wenn Sie eine kirchliche Stiftung gründen wollen, wenden Sie sich an die evangelische oder katholische Kirchenaufsicht. Von dort wird dann neben der kirchlichen auch die staatliche Anerkennung eingeholt.

Für die Anerkennung von nicht steuerbegünstigten Stiftungen ist eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung je nach Arbeitsaufwand und Stiftungsvermögen bis max. 5.000 Euro zu erheben. Die Anerkennung gemeinnütziger Stiftungen ist hingegen gebührenfrei.

Nach Anerkennung wacht die Stiftungsbehörde über die Einhaltung des Stifterwillens, und bei steuerbegünstigten Stiftungen über die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die Verwirklichung der Stiftungszwecke entsprechend der Vorgaben der Stifter u.a. durch die Prüfung der Jahresabrechnung.

Vertretungsbescheinigungen können mit dem unten stehenden Vordruck beantragt werden.

Das Stiftungsverzeichnis NRW enthält Informationen zu Name, Anschrift und Zweck der bereits bestehenden Stiftungen im Regierungsbezirk Detmold.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden sie unter
https://www.im.nrw/themen/verwaltung/datenschutz/informationen-nach-dsg…

 

 

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Von Mai bis August 2022 habe ich in 4 Veranstaltungen auf wesentliche Änderungen hingewiesen. Die Power-Point Präsentation finden Sie hier zum Nachlesen:

Stiftungsrechtsreform

 

Stand: Juli 2023