BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Symbolbild-Bewirtschaftungsplan

Dritter BWP

Dritter Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2022 - 2027

Die Bezirksregierung koordiniert die Beiträge der regionalen Wasserbehörden für den Bewirtschaftungsplan (BWP) und das Maßnahmenprogramm zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Der dritte BWP gilt bis 2027 und ist am 22. Dezember 2021 in Kraft getreten.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) ist die oberste Wasserbehörde in Nordrhein-Westfalen. Sie erarbeitet für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen. In Ostwestfalen-Lippe koordiniert die Bezirksregierung Detmold dafür die Beiträge der regionalen Wasserbehörden.
Grundlage für die Aufstellung der Pläne und Programme ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die ersten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne traten 2009 in Kraft. Sie werden alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert.
Der Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans (3. BWP) und des Maßnahmenprogramms für die Gewässer in Nordrhein-Westfalen wurde am 22.12.2020 veröffentlicht. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden und Maßnahmenträger, Betriebe, Vereine, Initiativen und Verbände - Alle, die vom Bewirtschaftungsplan betroffen sind oder wasserwirtschaftliche Interessen haben, konnten bis zum 22.06.2021 Stellung nehmen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Sommer/Herbst 2021 ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen haben sich noch Änderungen im Bewirtschaftungsplan und dem zugehörigen Maßnahmenprogramm ergeben. Den Versand der Antworten hat das MULNV für Anfang 2022 in Aussicht gestellt.

Der 3. Bewirtschaftungsplan fasst die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung der Oberflächengewässer und des Grundwassers in NRW zusammen. Ziel ist es, den Zustand der Gewässer im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) weiter zu verbessern. Mit dem Maßnahmenprogramm wurden die wasserwirtschaftlich relevanten Aufgaben für die Bewirtschaftung der Gewässer und ihrer Einzugsgebiete für weitere sechs Jahre (2022-2027) festgelegt. Der dritte Bewirtschaftungsplan ist auf flussgebiete.nrw.de veröffentlicht. 

Der Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe – OWL) ist ländlich geprägt. Fast zwei Drittel der Flächen sind Ackerflächen oder Grünland, ein Fünftel ist von Wald bedeckt. Etwa ein Zehntel der Fläche nehmen Siedlungsgebiete ein – hier ist ein Großteil des Bodens versiegelt. Kennzeichen der regionalen Wirtschaft sind ein breiter Branchenmix mit Schwerpunkt im verarbeitenden Gewerbe. Schwerindustrie ist in OWL wenig anzutreffen.
OWL wird überwiegend durch die Weser im Osten und die Ems im Westen Richtung Nordsee entwässert. In der Senne entspringt mit der Lippe auch das längste Gewässer Nordrhein-Westfalens, die im Südwesten bei Paderborn zum Rhein abfließt. OWL ist damit die einzige Region in NRW, die Anteile an gleich drei großen Flussgebietseinheiten hat (Weser, Ems und Rhein).


Fast die Hälfte der Oberflächengewässer sind durch den Menschen so stark beeinflusst, dass sie mit dem WRRL-Fachbegriff „erheblich verändert“ bezeichnet werden.


Der Ausbau der Oberflächengewässer in der Region orientierte sich wesentlich an den Bedürfnissen der Landwirtschaft. Durch den Ausbau wurden die Flächenentwässerung, die Bewässerung im Sommer durch Anstauen, aber auch der Hochwasserschutz sichergestellt. Die Gewässer wurden vertieft und begradigt, Durchgängigkeitshindernisse beeinträchtigen die Fischpopulationen und andere Gewässerorganismen.


Die Kläranlagen zur Behandlung des kommunalen Abwassers sind in OWL weitestgehend auf einem technisch aktuellen Stand. Eine Verbesserung der Stickstoff- und Phosphorelimination ist nur in wenigen Fällen noch durch Erweiterung oder Ausbau, sondern überwiegend durch Betriebsoptimierung der behandlungsanlagen und Kanalnetze möglich. Zunehmende Bedeutung gewinnt die Behandlung von Niederschlagswasser. Metalle und andere Schadstoffe aus verschiedenen Bereichen können über abfließendes Regenwasser in die Gewässer gelangen. Ein großer Teil kommt von den Straßen, aber auch Metalldächer, Fassadenanstriche und industriell genutzte Flächen können Stoffe in die Gewässer eintragen.


Das Grundwasser in Ostwestfalen-Lippe wird durch die landwirtschafte Nutzung belastet. Durch Stickstoff-Einträge aus der Düngung kommt es in einigen Gebieten zu Überschreitungen der Qualitätsnormen für Nitrat und Ammonium. Auch Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln können im Grundwasser nachgewiesen werden.

 

Um die gesetzlichen Ziele der Gewässerbewirtschaftung zu erreichen, sind in OWL noch umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Sie orientieren sich an der Situation im Einzugsgebiet und an den maßgeblichen Belastungen, die auf das Gewässer wirken. Belastungen können stofflicher Art sein, etwa durch Einleitungen aus Siedlungsgebieten, Ablauf von Straßen und Oberflächen oder durch Einträge von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Stoffe können auch „diffus“ in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser gelangen, indem sie von Flächen abgeschwemmt werden oder ins Grundwasser einsickern.

Belastungen bei Oberflächengewässern können auch „morphologisch“ sein – durch Eingriffe in die Gewässerstruktur zur Begradigung oder durch Laufverlegung von Fließgewässern ist die natürliche, vielfältige Struktur verlorengegangen und bietet keine Raum mehr für eine intakte Lebensgemeinschaft. Die gewässertypischen Auen sind entscheidende Elemente für die Funktion eines Gewässers als Lebensraum, gingen aber durch menschliche Eingriffe weitgehend verloren.

Verschiedene dieser „Treiber“ (Driver) führen zu Belastungen (Pressures), die auf den Zustand (State) eines Gewässers und seiner Lebensgemeinschaft einwirken (Impact) und eine zielgerichtete Antwort (Response) erfordern. Nach den englischen Anfangsbuchstaben dieser Faktoren bezeichnet man das als DPSIR-Ansatz.

Diese Antworten bilden auf Ebene der Bewirtschaftungsplanung typischerweise die Programmmaßnahmen. Sie beschreiben auf Ebene eines gesamten Wasserkörpers den grundsätzlichen Handlungsbedarf bei der Bewirtschaftung und bilden den Rahmen für einzelne konkrete Umsetzungsmaßnahmen vor Ort.

Daten und Bewertungen werden auch auf ELWAS-WEB eingestellt, dort sind über die Kartenanwendung auch detaillierte Strukturgütedaten verfügbar.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) stellt umfassende fachliche Informationen zur Umsetzung der EG-WRRL in Nordrhein-Westfalen auf Flussgebiete NRW bereit.


Dort können Sie den vollständigen Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 für Nordrhein-Westfalen einsehen und herunterladen (Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm, Steckbriefe der Planungseinheiten und Hintergrunddokumente).


Über ELWAS-WEB können Sie Fachdaten zur WRRL, zu weiteren Fragen der Wasserwirtschaft und zu fachlich verbundenen Themen auswählen und online als Karte darstellen.


Nitratbelastete Gebiete: Erläuterungen zur Ausweisung der Flächen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur – und Verbraucherschutz. Für Fragen dazu ist die Landwirtschaftskammer NRW zuständig. Dort wurde eine eigene Auskunftsstelle eingerichtet: gebietsausweisung(at)lwk(dot)nrw(dot)de

Weitere Informationen und Links zur Wasserwirtschaft finden Sie auf der Webseite des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV)  und des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordthein-Westfalen (LANUV) als Landesoberbehörde.


Der Regierungsbezirk Detmold hat Anteile an drei großen Flussgebieten. Länderübergreifend stimmen die Flussgebietsgemeinschaften (FGG) die Bewirtschaftungsplanung ab:

  • FGG Weser (Einzugsgebiet der Weser)
  • FGG Rhein (Einzugsgebiet der Lippe)
  • FGG Ems (Einzugsgebiet der Ems)

Die Umweltministerien des Bundes und der Länder koordinieren ihre wasserwirtschaftlichen Aktivitäten über die LAWA:

  • LAWA - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
  • Wasser-DE - Zentraler Informationsknoten Wasserwirtschaft Deutschland (Hg.: LAWA)

Informationen zur Gewässerbewirtschaftung bei Bundesbehörden:

  • WasserBLIck - WRRL bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde
  • Umweltbundesamt (UBA) – Informationen zur WRRL
  • Bundesamt für Naturschutz (BfN) – WRRL und Naturschutz 
  • Blaues Band  – Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist Maßnahmenträger für die Anteile an Bundeswasserstraßen (Kanäle und Weser) im Regierungsbezirk Detmold 
     


 

Haben Sie Fragen zum Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans in Ostwestfalen-Lippe?

Wenden Sie sich per E-Mail an die WRRL-Geschäftsstelle OWL.

 

Haben Sie Fragen zu nitratbelasteten Gebieten (Gebietsausweisung nach § 13a Düngeverordnung – DüV)?

Für diese Frage ist die Landwirtschaftskammer NRW zuständig. Dort wurde eine eigene Auskunftsstelle eingerichtet: gebietsausweisung [at] lwk.nrw.de (gebietsausweisung[at]lwk[dot]nrw[dot]de).