BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Datenschutzhinweise - Schulaufsichtsbehörde

Hinweise zum Datenschutz bei Datenerhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

 

Die Bezirksregierung Detmold als Schulaufsichtsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten der Lehrerinnen und Lehrer zu verarbeiten, soweit dies durch Verordnung oder andere Rechtsvorschriften zugelassen ist.

 

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle ist die Bezirksregierung Detmold als Schulaufsichtsbehörde. Zuständige Behörde für die Dienst- und Fachaufsicht für die Bezirksregierung Detmold ist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold 
Anna Katharina Bölling
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Telefon: 05231/71-0
Eine Email an die Poststelle senden

 

Verantwortlichen Fachabteilung - Dezernat 47 der Bezirksregierung Detmold
Svenja Kalb
Hauptdezernentin
Telefon 05231/71-4700
Eine Email an das Postfach Dezernat 47 senden

 

Datenschutzbeauftragte der Bezirksregierung Detmold
Sabrina Hartmann
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Telefon 05231/71-1403
Eine Email an die Datenschutzbeauftragten senden

 

2. Für folgende Zwecke und auf folgender Grundlage werden die personenbezogenen Daten verarbeitet

Die Datenverarbeitung durch die Bezirksregierung Detmold als Schulaufsichtsbehörde erfolgt auf der Grundlage der §§ 121, 122 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) i.V.m. der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II). Ergänzend gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Zudem basiert die Verarbeitungstätigkeit abhängig vom jeweiligen Zweck auf den jeweils einschlägigen spezialgesetzlichen Vorschriften des Beamten- und Tarifrechts.

Die Datenverarbeitung erfolgt für Zwecke der Personalmaßnahmen, Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung, allgemeinen Schulaufsicht, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Aufstellung des Haushalts, Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Haushaltskontrolle, Betreuung der Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in den Schuldienst, Statistischen Daten sowie Erteilung des Religionsunterrichts und der kirchlichen Lehrerlaubnis. Des Weiteren erfolgt die Datenverarbeitung für Zwecke der Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften im Einigungsverfahren zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland (Tauschverfahren) gemäß der Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK).

 

3. Kategorien personenbezogener Daten

Bei den Kategorien personenbezogener Daten handelt es sich regelmäßig um Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 und Art. 9 DSGVO.

Die Daten, die verarbeitet werden, sind folgenden Kategorien zuzuordnen: Daten zur Person, zum Werdegang, zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung, zu Qualifikationen, zur Laufbahn, zur Beschäftigung, zum Unterricht, zum Geschäftsablauf, zu Beurteilungen und Leistungsberichten, zu ärztlichen Untersuchungen, zur Mittelbewirtschaftung und Haushaltskontrolle sowie zum Verfahren. Im Rahmen des Tauschverfahrens sind die Daten folgenden Kategorien zuzuordnen: Daten zur Person, zur Ausbildung, zur Qualifikation, zur Laufbahn, zur Beschäftigung, zur Unterrichtspraxis, zur letzten Beurteilung sowie zum Verfahren.

 

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Auf der Grundlage von § 8 VO-DV II dürfen abhängig vom jeweiligen Zweck die personenbezogenen Daten von der Bezirksregierung Detmold als Schulaufsichtsbehörde an die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, an das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, an Schulen, an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schulen, an den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW), an das Landesamt für Besoldung und Versorgung, an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, an die zuständigen Behörden im Tauschverfahren zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland sowie an die Schulträger übermittelt werden, soweit dies zur Aufgabenerfüllung der Behörden oder Einrichtungen erforderlich ist und die übermittelten Daten vom Empfänger verarbeitet werden dürfen.

 

5. Datenübermittlung von Dritten

Soweit die Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben worden sind, stammen die Daten auf Grundlage von § 8 VO-DV II aus folgenden Quellen (abhängig vom jeweiligen Zweck und nur soweit dies zur Aufgabenerfüllung der Behörden oder Einrichtungen erforderlich ist und die übermittelten Daten vom Empfänger verarbeitet werden dürfen): Von den Schulen, vom Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, von der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schulen.

 

6. Drittlandübermittlung

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland erfolgt nicht.

 

7. Geplante Speicherdauer

Personenbezogene Daten, die nach der VO-DV II in Dateien gespeichert oder in Akten aufbewahrt werden, dürfen für den gesamten Zeitraum, für den personenbezogene Daten dem Grunde nach zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, auch im Personalverwaltungs- und Stellenbewirtschaftungssystem gespeichert werden und bleiben. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eine längere Vorhaltung vorschreiben.

 

8. Betroffenenrechte

Jede betroffene Person hat

- das Recht auf Auskunft nach Art. 15 EU-DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 EU-DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Art. 17 EU-DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DSGVO sowie
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 EU-DSGVO.

Daneben besteht ggf.

- das Recht auf Datenübertragung aus Art. 20 EU-DSGVO und
- das Recht auf ordnungsgemäße und transparente Verarbeitung (einschließlich Information hierzu)
  bei automatisierten Entscheidungsfindungen (Art. 22 EU-DSGVO) sowie
- das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).

Beim Auskunftsrecht, beim Benachrichtigungsrecht und beim Widerspruchsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 11 bis 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Dies bedeutet im Einzelnen:

Eine betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 EU-DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 EU-DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 EU-DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 EU-DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt (Art. 77 EU-DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211- 38424-0, E-Mail: Poststelle [at] ldi.nrw.de (Poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)

Stand: September 2022