BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Stadtbahn Bielefeld Linie 4 bis Dürkopp Tor 6

Planfeststellung für die Verlängerung der Linie 4 der Stadtbahn Bielefeld bis zur neuen Endhaltestelle im Quartier „Dürkopp Tor 6“ in der Carl-Schmidt-Straße in Bielefeld

Die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH (BBVG) hat am 13.10.2015 für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 in das Quartier Dürkopp Tor 6 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Vorgesehen ist ein Stadtbahnneubau, der an der Nikolaus-Dürkopp-Straße an die vorhandene Gleisführung anschließt, von dort in die Carl-Schmidt-Straße führt und vor der Teutoburger Straße endet. Dort sollen eine Wendeanlage sowie eine neue, 72 m lange und 3,5 m breite Endhaltestelle als barrierefreier Hochbahnsteig entstehen. 

Die straßenbündig und zweigleisig geplante neue Strecke hat eine Länge von etwa 250 Meter. Die Planung selbst ist im Auftrag der BBVG von der moBiel GmbH Bielefeld durchgeführt worden.

Das Bauvorhaben erstreckt sich ausschließlich auf Grundstücke der Stadt Bielefeld, Eigentumsflächen Dritter werden daher nicht beansprucht.

Die entsprechenden Planunterlagen haben in der Zeit vom 2. November bis zum 1. Dezember 2015 zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Stadt Bielefeld, und zwar beim Amt für Verkehr im Technischen Rathaus, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, öffentlich ausgelegen und wurden parallel dazu auf dieser Seite im Internet zugänglich gemacht. Bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis zum 15. Dezember 2015 (einschließlich), konnten schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold und bei der Stadt Bielefeld Einwendungen gegen den Plan erhoben werden.

Insgesamt 45 Einwendungen sind erhoben worden. Sie wurden der Vorhabenträgerin mit der Aufforderung zugeleitet, sie (und auch die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die parallel zu den Einwendungen eingegangen sind) auszuwerten und, soweit die Planung nicht aktualisiert wird, der Bezirksregierung Detmold als Planfeststellungsbehörde eine Gegenäußerung zu den Einwendungen zuzuleiten. Diese Gegenäußerungen sind von der Vorhabenträgerin im Mai 2016 vorgelegt worden.

Sie wurden zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin mit der Einladung zu diesem Termin, der am Montag, dem 4. Juli 2016, im Großen Saal (Ratssaal) des neuen Rathauses der Stadt Bielefeld in 33602 Bielefeld, Niederwall 23, stattgefunden hat, auch den Einwendern zugeleitet.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat sich eine umfassende und detaillierte Prüfung aller Planunterlagen, Gutachten, Einwendungen und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, der Gegenäußerungen der Vorhabenträgerin einschließlich der Ergebnisse des Erörterungstermins angeschlossen.

Unter Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold dann am 30.05.2018 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der der Vorhabenträgerin bestimmte Auflagen macht. Zusammen mit einer Ausfertigung der planfestgestellten Unterlagen (inklusive der zum Verfahren nachgereichten Unterlagen) hat der Planfeststellungsbeschluss im Zeitraum vom 25.06.2018 bis einschließlich 09.07.2018 für zwei Wochen in den Räumlichkeiten der Stadt Bielefeld öffentlich ausgelegen. Unabhängig davon sind die Unterlagen auch hier einsehbar (siehe unten stehende Links).

Den Einwendern wurde der Planfeststellungsbeschluss persönlich zugestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist jedoch noch nicht bestandskräftig. Es sind zwei Klagen gegen den Planfeststellungbeschluss beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben worden. Insoweit bleibt der Ausgang dieser Klageverfahren abzuwarten.

Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist. Von daher stehen die gegen ihn erhobenen Klagen dem Bau grundsätzlich nicht entgegen.

  • Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2018: siehe hier (pdf)
  • Planunterlagen, siehe hier
  • Nachtrag vom 01.04.2016 zu dem in den Planunterlagen enthaltenen schall- und schwingungstechnischen Gutachten, hier für den Bereich Teutoburger Straße, siehe hier
  • Nachtrag vom 22.07.2016: Änderung der Markierung für Radfahrer am Knotenpunkt August-Bebel-Straße/Nikolaus-Dürkopp-Straße/Carl-Schmidt-Straße sowie weitere kleinere Anpassungen,  siehe hier
  • Nachtrag vom 19.01.2017: Anpassung der Weiche im Bereich der neuen Endhaltestelle, siehe hier