BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Im Zentrum unserer Tätigkeit steht der funktionierende Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten sowie dessen kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten.

Arbeitsschutzsysteme

Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist, die kontinuierliche Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb systematisch sicherzustellen. Dazu gehört einmal die entsprechende Organisation (siehe unten) sowie die Aufgabenwahrnehmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten..

Zentrales Element ist hier die Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation. Durch die Etablierung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung mit den Schritten

  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen des Handlungsbedarfs
  • Festlegen von Maßnahmen
  • Durchführen der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Fortschreiben
  • Dokumentieren

 

wird die regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema und die damit verbundene kontinuierliche Verbesserung erreicht. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet alle arbeitsschutzrelevanten Themen von der Arbeitsplatzgestaltung über die Benutzung der Arbeitsmittel bis zum Umgang mit Gefahrstoffen, personenbezogene Aspekte wie z.B. werdende Mütter, Jugendliche, Neulinge oder auch organisationsbezogenen Aspekte wie die Tätigkeit von Fremdfirmen.

Arbeitsschutzorganisation

Die gesetzliche Grundlage für die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben ist neben dem Arbeitsschutzgesetz das Arbeitssicherheitsgesetz. Es besagt, dass der Arbeitgeber für den Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen hat. Der Umfang der Bestellung richtet sich nach den im Betrieb bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren der Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerzahl und den bereits vorhandenen Kenntnissen des Arbeitgebers.

Ein effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz ist aber nur dann gewährleistet, wenn neben geschulten Sicherheitsbeauftragten auch ein aktiver Betriebsrat und die Führungskräfte in das Arbeitsschutzsystem einbezogen sind. Daher ist in Betrieben neben der Beratung der Arbeitgeber auch die Beratung des Betriebsrates und anderer Arbeitsschutzexperten eine wichtige Aufgabe.

Weitere Aspekte der Arbeitsschutzorganisation sind die schriftliche Aufgaben- und Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sowie die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten.