BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Transportsicherheit / Gefahrguttransport

Wir befassen uns mit dem Transport gefährlicher Güter / Gefahrgut einschließlich sogenannter ortsbeweglicher Druckgeräte wie zum Beispiel Gasflaschen und den dafür bestehenden eingehenden Sicherheitsvorschriften.

Für diese Transporte gelten

  • die "Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung" (ODV) sowie die
  • ADR-Vorschriften [Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord euroéen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)] und
  • die von den Unternehmen zu beachtenden Vorschriften zur
    - Verpackung,
    - Kennzeichnung,
    - Ladungssicherung und
    - Gefahrgutbeauftragten.

 

 

Stand 2018 / Ka