BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Produktsicherheit / Marktüberwachung

Ziel der Marktüberwachung ist zu einem die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt und zum anderen der Schutz von Arbeitnehmern und Verbraucher vor Gefahren durch unsichere Produkte. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Produktsicherheitsgesetz und eine Reihe von nationalen und europäischen Verordnungen zur Produktsicherheit.

Diese Rechtsnormen müssen Hersteller und Einführer von Produkten zwingend einhalten, wenn sie Waren auf dem europäischen Markt bereitstellen. Für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen können Hersteller und Einführer auch Konformitätsbewertungsstellen beauftragen, wenn sie selber über kein entsprechendes Fachwissen verfügen. Auch Händler haben dazu beizutragen, dass nur sichere Produkte verkauft werden.

Unter Produkt versteht man Waren, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Hierzu zählen technische Betriebsmittel und Anlagen wie zum Beispiel Werkzeugmaschinen, Werkzeuge, Aufzugsanlagen, aber auch Verbraucherprodukte wie zum Beispiel Spielzeuge, Sportgeräte, Haushaltsgeräte.

Die Bezirksregierung Detmold überwacht das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten als zuständige Marktüberwachungsbehörde. Im Rahmen dieses Überwachungsauftrages werden Marktkontrollen im Einzel- und Großhandel durchgeführt oder Produktionsbetriebe im Regierungsbezirk überprüft.

Das Ziel ist ein präventiver Arbeits- und Verbraucherschutz vor Gefahren durch unsichere Produkte.

 

 

 

Stand 12-2020 / Ka