BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Teeröl-Altlast in Minden

Sanierung des Geländes der ehemaligen Dachpappenfabrik Westermann - Bildergalerie

Seit Juli 2012 wurde in Minden das Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Westermann saniert.

Die Bezirksregierung Detmold hat dabei den Kreis Minden-Lübbecke mit 1,5 Millionen Euro aus Fördermitteln unterstützt.

Auf dem kontaminierten Standort an der Festungsstraße waren seit 1894 fast 100 Jahre lang Teerpappen produziert und weitere teerhaltige Produkte hergestellt worden. Untersuchungen von Boden und Grundwasser im Rahmen der Altlastenerfassung ergaben hohe Schadstoffgehalte, insbesondere durch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Benzol, Toluol und Xylol (BTX) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW).

Boden und Grundwasser waren in sanierungsbedürftigen Konzentrationen durch Teeröle verunreinigt. Schadenschwerpunkte befanden sich im Bereich der ehemaligen Destillation und der Teergruben sowie lokal in den restlichen Freiflächen.

Der Kreis Minden-Lübbecke hatte den Altstandort daher als zu sanierende Altlast im Sinne von § 2 Absatz 5 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) eingestuft. Das Grundstück war nach erfolgter Insolvenz des Betreibers herrenlos. Dritte konnten somit für die Sanierung nicht herangezogen werden. Der Kreis Minden-Lübbecke hatte sich daraufhin das Grundstück angeeignet und die Sanierung selbst durchführt.

Ziel der Sanierung war die weitgehende Auskofferung und Entsorgung der Kontaminationsschwerpunkte, insbesonders zur Reduzierung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser, aber auch zur Ermöglichung einer Wiedernutzung als Gewerbefläche.
Auch die flüssigen und pastösen Reststoffe und alle unterirdischen Teergruben wurden komplett entfernt.

Der von einem qualifizierten Ingenieurbüro erarbeitete Sanierungsplan umfasste insbesondere die folgenden fünf Schritte:

  1. Rückbau der ehemaligen Gebäude und Produktionsanlagen, Enttrümmerung und Entsiegelung der Oberflächen, Entsorgung kontaminierter Bausubstanz und gefahrstoffhaltiger Produktionsreste.
  2. Entfernung der Teergruben und der Kontaminationsschwerpunkte durch tiefgehenden Bodenaustausch bis zum Erreichen vorgegebener Schadstoffgrenzwerte (Sanierungszielwerte).
  3. Flächenhafte Aushubmaßnahmen und Entsorgungsmaßnahmen auf dem übrigen Werksgelände, zum Beispiel von oberflächennahen Teerölversickerung, belasteten Auffüllungen und Tragschichten.
  4. Wiederauffüllung sämtlicher durch die Bodenauskofferung entstandenen Hohlräume aus Standsicherheitsgründen und zur Vermeidung von Sekundärgefährdungen. Die Verfüllung erfolgt mit sauberem gebrochenem Bauschutt oder mit Recyclingmaterial. Die Qualitätsansprüche an diese Materialien waren im Sanierungsplan ebenfalls festgelegt und erfüllten auch die Anforderungen einer künftigen Wiedernutzung der Fläche.
  5. Überwachung des Grundwassers zur Beweissicherung und zum Nachweis des Sanierungserfolges.

Die Kosten für die Bodensanierung betrugen circa 1,9 Millionen Euro.

Die Bezirksregierung Detmold hat dem Kreis Minden-Lübbecke mit Förderbescheid vom 09. Dezember 2011 bereits einen Landeszuschuss in Höhe von circa 1,5 Millionen Euro, das sind 80 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten, bewilligt.

Für die komplexe organisatorische Projektabwicklung hatte der Kreis Minden-Lübbecke einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV) in Hattingen geschlossen.
Dieser verfügt über spezielles Know-how und umfangreiche Sanierungserfahrung bei hoch kontaminierten Standorten.

Der vorangegangene Gebäuderückbau erfolgte bereits im Frühjahr 2012 und wurde ebenfalls auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über den AAV abgewickelt. Die beim oberirdischen Gebäudeabbruch entstandenen Kosten in Höhe von circa 0,5 Millionen Euro wurden dabei zu 80 Prozent vom AAV aus dessen Verbandmitteln finanziert.

Bei der Bodensanierung war aufgrund der hohen Schadstoffbelastung ein umfangreiches Arbeits- und Anwohnerschutzkonzept einzuhalten. So wurde zum Beispiel Luft aus hoch belasteten Aushubbereichen abgesaugt und über Aktivkohle gereinigt. Hochkontaminiertes Material wurde in Spezialbehältern entsorgt. Mit Blick auf die organischen Spurengase wurde die Luft im Auskofferungsbereich und an der Sanierungsgebietsgrenze von einem Sondergutachter kontinuierlich durch Messungen überwacht.

Die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel wurde im April 2014 von der Bezirksregierung abgeschlossen. Die belasteten Flächen wurden erfolgreich saniert. Ein Investor für die entstandene Brachfläche konnte bereits gewonnen werden.

Im Rahmen des Flächenrecyclings soll auf den sanierten Flächen ein Bahnbetriebswerk entstehen, so dass über den Flächenverkauf ein Teil der durch die öffentliche Hand getragenen Sanierungskosten wieder refinanziert werden kann.

 

Stand 2023 / Ka