BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Anzeige für die erlaubnisfreie Eigenherstellung

Weitere Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arzneimitteln stehen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind, werden in § 67 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgeführt.

 

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Stand: April 2026