Soziale Berufe
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse für Soziale Berufe
Die Bezirksregierung Detmold kann eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation im Bereich Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik anerkennen und die Befugnis zur Ausübung der folgenden reglementierten Berufe erteilen:
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / staatlich anerkannter Sozialarbeiter bzw. staatlich anerkannte Sozialpädagogin / staatlich anerkannter Sozialpädagoge
- staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge
- staatlich anerkannte Kindheitspädagogin / staatlich anerkannter Kindheitspädagoge.
(Informationen zu der Anerkennung von Berufsfachschul- oder Fachschulabschlüssen - z.B. für die Anerkennung als Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in oder Heilerziehungspfleger*in - finden Sie hier.
Das Dezernat 24 kann Sie zu diesen Berufen leider nicht beraten.)
Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in, Kindheitspädagog*in oder Heilpädagog*in ist, dass die Ausbildung an der ausländischen Hochschule mit dem deutschen Studium gleichwertig ist, oder dass bestehende Unterschiede durch Berufserfahrung oder eine Anpassungsmaßnahme ausgeglichen werden können.
Das Anerkennungsverfahren wird auf Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung eingeleitet.
Die Bezirksregierung Detmold ist für Sie zuständig, wenn sie im Regierungsbezirk Detmold Ihren Wohnsitz haben. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie die Stadt Bielefeld.
Falls Sie nicht in diesem Regierungsbezirk leben, ist eine der anderen Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf, Köln oder Münster für Sie zuständig.
Falls Sie momentan noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber nach Nordrhein-Westfalen umziehen wollen, bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Ort, in dem Ihre zukünftige Arbeitsstätte liegt.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter. Dies ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und muss unbedingt vor Antragstellung geklärt und beantragt werden. Weitere Informationen, auch zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/finanzielle-foerderung.php
Die benötigten Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen uns gerne auch per E-Mail.
Stand: Juli 2025