Nordring Herford: Planfeststellung abgeschlossen

Detmold (27. August 2020). Das Verfahren zur Planfeststellung des weitgehend vierstreifigen Ausbaus der B 61 im Zuge des Nordrings Herford zwischen dem bereits ausgebauten Teilstück der B 61 und der B 239 ist abgeschlossen. Bereits am 30. Juni hat die Bezirksregierung Detmold den Planfeststellungsbeschluss für den circa 1,5 Kilometer langen und rund acht Millionen Euro teuren Ausbauabschnitt erlassen. Derzeit wird die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vorbereitet. Sie dient gleichzeitig der öffentlichen Zustellung des Beschlusses und soll Ende Oktober nach den Herbstferien erfolgen.

27.08.2020

 „Mit diesem Planfeststellungsbeschluss ist eine am Gemeinwohl orientierte, sauber abgewogene und allen Interessen möglichst gerecht werdende Lösung gefunden worden“, sagt Heike Schönfeld, Leiterin des Planfeststellungsdezernats bei der Bezirksregierung. Die zahlreichen Aspekte des Straßenausbaus seien sehr gründlich und sorgfältig geprüft worden. „Diese Prüfung hat ergeben, dass die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulast- und Vorhabenträger in das Verfahren eingebrachten Planungen unter Berücksichtigung der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügen und auch den privaten Belangen ausreichend gerecht werden“, erklärt Heike Schönfeld.

In einem komplexen Verfahren musste die Behörde eine Vielzahl unterschiedlicher und auch gegenläufiger öffentlicher und privater Interessen würdigen und in einer Gesamtabwägung zu einem gerechten Ausgleich bringen. Als Ergebnis liegt nun ein 287 Seiten starker Planfeststellungsbeschluss vor. „Das bringt ein umfangreiches und zeitintensives Verfahren zum Abschluss“, sagt Heike Schönfeld. Insbesondere die für den Ausbau erstellte Umweltverträglichkeitsprüfung, die im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen, die Straßenentwässerung und ihre möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser, mögliche Auswirkungen auf das Gebiet der Gemeinde Hiddenhausen sowie die Ausgestaltung und Dimensionierung des Ausbaus und der Kreuzungen seien strittig und Thema der insgesamt mehr als 400 Einwendungen gewesen.

Beschluss gilt durch Auslegung zugestellt

Der nächste Verfahrensschritt hat sich durch die Corona-Pandemie etwas verzögert. Er sieht vor, den Planfeststellungsbeschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und den zugehörigen Plänen und Gutachten in Herford und mit Blick auf Betroffenheiten durch die Entwässerung bzw. die landschaftspflegerischen Maßnahmen auch in Vlotho und Hiddenhausen zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss dann den Betroffenen gegenüber als zugestellt. Zuvor muss der Landesbetrieb Straßenbau NRW jedoch noch die sogenannte „Grüneintragungen“ fertigstellen, mit denen die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses in die Planunterlagen übertragen werden. Die Arbeiten dazu laufen. Der Landesbetrieb hat angekündigt, die „Grüneintragungen“ im Laufe des Monats September fertigzustellen.

Vor diesem Hintergrund soll die Auslegung, die zuvor noch mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht werden muss, Ende Oktober nach dem Ende der Herbstferien erfolgen. Der genaue Zeitpunkt wird den Bekanntmachungen zu entnehmen sein. Eine einmonatige Klagefrist, innerhalb der der Planfeststellungsbeschluss mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden kann, schließt sich an die Auslegung an. Diese wird wegen der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen voraussichtlich nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes erfolgen, d. h. die Auslegung wird vorrangig über das Internet erfolgen. Begleitend und nach vorheriger Anmeldung/Absprache soll aber auch vor Ort eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen möglich sein.

Zum Hintergrund und zur Verfahrensgeschichte

Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag des Vorhabenträgers, des Landesbe-triebs Straßenbau NRW, mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Mai/Juni 2014 eröffnet. Vorgesehen ist, die am Nordrand von Herford auf gleicher Strecke wie auch die B 239 verlaufende B 61 zwischen dem vierstreifigen Ausbauende an der Querung der Füllenbruchstraße im Osten und der Werrebrücke im Westen verkehrsgerecht und verkehrssicher auszubauen. Der Ausbau umfasst östlich der Bahnlinie Dortmund-Hannover auch den der Knotenpunkte mit der K 7 (Füllenbruchstraße), mit der L 545 und K 7 (Bünder Straße) sowie westlich der Bahnlinie auch den mit der B 239 (Herforder Straße) und der Goebenstraße. Das bisherige Ausbauende wird zunächst vierstreifig verlängert. Hinter den Einmündungen der L 545 und K 7 endet die Vierstreifigkeit. Der weitere unter der Bahnlinie durchführende, die nach Norden weiterführende B 239 anbindende und vor der Werre endende Ausbau erfolgt nur noch zweistreifig. Die Bahnbrücke bleibt unverändert.

Der Ausbau, der nicht Gegenstand des Bundesverkehrswegeplans ist, ist notwendig geworden, weil sich die dicht aufeinander folgenden und bereits lichtsignalgesteuerten Knotenpunkte mit der Folge als nicht ausreichend leistungsfähig erwiesen haben, dass Unfallhäufungspunkte entstanden sind. Diese lassen sich ohne einen leistungsgerechten Ausbau nicht beseitigen.

Am 8. Mai 2015 sind in Herford die Einwendungen mit den Betroffenen im Rahmen einer Generaldebatte erörtert worden. Am 12. und 13. August 2015 wurde die Erörterung durch Einzeltermine mit Grundstücksbetroffenen abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse und rechtlicher Vorgaben hat der Vorhabenträger im Anschluss daran über insgesamt vier sogenannten „Deckblätter“ kleinere Planänderungen vorgenommen bzw. die Gutachten ergänzt. Während das veränderte Lärmschutzanlagen und bautechnische Details beinhaltende Deckblatt 1 im Februar/März 2016 öffentlich ausgelegen hat, wurden die von den Deckblättern 2 und 3 Betroffenen individuell angehört. Mit diesen Deckblättern wurde insbesondere auf den Standstreifen im Naturschutzgebiet „Füllenbruch“ verzichtet sowie der landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet. Die letzte Ergänzung der Planunterlagen erfolgte dann mit dem Deckblatt 4 im Dezember 2018, mit dem der Landesbetrieb Straßenbau NRW als gutachtliche Bewertung der Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die Gewässer einen Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt hat. Zu dieser Unterlage war den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Öffentlichkeit anzuhören, so dass sie Januar/Februar 2019 öffentlich ausgelegt wurde.

Nach Prüfung aller Unterlagen, Gutachten und Einwendungen sowie Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange hat die Bezirksregierung im Anschluss daran die abschließende Entscheidung bis zur Verkündungsreife vorbereitet, die mit Datum vom 30. Juni ergangen ist und auf deren Grundlage derzeit die Planunterlagen nochmals abschließend angepasst werden müssen, um den Beschluss dann mit öffentlicher Auslegung zustellen zu können.