Pressemitteilung
Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart jetzt auch für Vermieterinnen und Vermieter in Nordrhein-Westfalen
Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger steht ab sofort auch für Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende) in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw