BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Planunterlagen für Ersatzneubau einer 110-kV-Hochspannungsfreileitung im nördlichen Ostwestfalen-Lippe liegen öffentlich aus

Bezirksregierung startet Planfeststellungsverfahren

Preußisch Oldendorf / Stemwede / Detmold. Die Bezirksregierung Detmold eröffnet das Planfeststellungsverfahren für den nordrhein-westfälischen Abschnitt des Ersatzneubaus der 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen den Punkten Heithöfen und Lemförde. Von dem Vorhaben sind die Städte Preußisch Oldendorf und Stemwede betroffen.

19.01.2026

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20. Januar bis einschließlich 19. Februar 2026 öffentlich aus und sind online auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de/laufende-planfeststellungsverfahren einsehbar. Einwendungen sind bis zum 19. März 2026 möglich.

Antragstellerin ist die Westnetz GmbH. Geplant ist die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen den Punkten Heithöfen und St. Hülfe, die im Jahr 1955 errichtet wurde und sowohl durch Nordrhein-Westfalen als auch Niedersachsen verläuft. Im Abschnitt zwischen Heithöfen und Lemförde soll die Leitung überwiegend entlang der bisherigen Trasse ersetzt werden. Die neue Leitung wird künftig die Bezeichnung „110-kV-Hochspannungsfreileitung Punkt Heithöfen – Punkt Lemförde“ tragen. 

Der Ersatzneubau ist laut Antrag notwendig, da die bestehende Freileitung altersbedingt nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen an einen sicheren und leistungsfähigen Netzbetrieb entspricht. Ziel der Maßnahme ist es, die langfristige Versorgungssicherheit im 110-kV-Verteilnetz zu gewährleisten und eine Stromversorgung sicherzustellen, die den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes entspricht – also möglichst sicher, effizient, verbraucherfreundlich und umweltverträglich ist. 

Die zuständige Dezernentin der Bezirksregierung Detmold, Steffi Borg, betont: „Die Bezirksregierung wird das Vorhaben in einem bürgernahen und transparenten Verfahren prüfen. Ein zentraler Bestandteil ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.“

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung können auch anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, Stellungnahmen abgeben.

Einwendungen können bis zum 19. März 2026 eingereicht werden – über das Beteiligungsportal NRW unter www.beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen, per E-Mail an PFV25[at]bezreg-detmold.nrw.de (PFV25[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de), postalisch oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold sowie bei den betroffenen Städten und Gemeinden.

Weitere Informationen zur Auslegung der Unterlagen sowie zu den Möglichkeiten der Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der betroffenen Kommunen sowie der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold im Amtsblatt Nr. 3 vom 12. Januar 2026 unter www.bezreg-detmold.nrw.de/service/bekanntmachungen-amtsblaetter zu entnehmen.