
NRW Überbrückungshilfe
Hilfe für Unternehmen
Aktuell stellen die Bundes- und die NRW-Landesregierung eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen bereit, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Dabei handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm. Bausteine dieser Überbrückungshilfe sind zum Beispiel die Außerordentliche Wirtschaftshilfen für die Monate November (Novemberhilfe) und Dezember (Dezemberhilfe)
Weitere Informationen zu diesem Hilfsprogramm erhalten Sie auf
- der Internetseite des NRW-Wirtschaftsministeriums unter www.wirtschaft.nrw/coronahilfe sowie
- des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Bei Fragen zur Überbrückungshilfe und zur NRW Überbrückungshilfe Plus steht Ihnen eine Hotline unter der Rufnummer 0211 / 7956-4996 zur Verfügung.
Informationen zu weiteren Hilfsangeboten für Unternehmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Dort sind u.a. Hinweise zu folgenden Themen enthalten:
- Liquiditätssicherung (Finanzierung)
- Liquiditätssicherung (steuerliche Maßnahmen)
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
- Überblick über diverse Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten der Partner in Nordrhein-Westfalen
- Finanzierung von Investitionen und Innovationen
Bei Fragen zum NRW-Soforthilfeprogramm (Antragsphase bereits abgeschlossen) wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0211 / 7956-4995.