BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

 

Der Heimarbeitsschutz umfasst

  • den Arbeitsschutz und
  • den Entgeltschutz.

 

Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt. Beschafft der Heimarbeiter die Roh- und Hilfsstoffe selbst, so wird hierdurch seine Eigenschaft als Heimarbeiter nicht beeinträchtigt.

Alle Personen, die Heimarbeit durchführen, werden durch das Heimarbeitsgesetz und durch die allgemeinverbindlichen Entgeltregelungen geschützt.

Stand: November 2020