BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Den Antrag auf Zahlung der Betreuungsentschädigung des Landes NRW finden Sie hier:

https://url.nrw/Betreuungsentschaedigung                                                                        

Der Bewilligungszeitraum der Betreuungsentschädigung wurde bis einschließlich 7. April 2023 verlängert. Anträge auf Betreuungsentschädigung können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Dieses gilt auch für Anträge, die noch für das Jahr 2021 gestellt werden. 

Für das Jahr 2023 stehen Eltern erneut maximal 10 Betreuungstage je Elternteil und Kind (Alleinerziehende 20) zu. Betreuungstage, die 2021 und 2022 nicht in Anspruch genommen wurden, können nicht in das Jahr 2023 übertragen werden. 

Hintergrund der Betreuungsentschädigung ist ein Programm des Landes NRW, damit auch Eltern, die privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind (Freiberufler, Selbstständige) oder deren Kind privat krankenversichert ist - die Voraussetzungen zur Beantragung von Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V somit nicht vorliegen - einen Anspruch auf Betreuungsentschädigung erhalten.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

https://www.vaeter.nrw/faqs-zum-thema-unterstuetzung-fuer-erwerbstaetige-eltern-die-ihre-kinder-wegen-der-corona-pandemie

aktualisiert: Januar 2023