A 57: Bezirksregierung erörtert Ausbauplanung

Ausbau im Abschnitt „Kapellen“

Detmold (27. September 2022). Das Verfahren für den für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 57 (A 57) zwischen dem Autobahnkreuz Moers und der Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt geht in die entscheidende Phase: Die Bezirksregierung Detmold hat für Mittwoch und Donnerstag, 19. und 20. Oktober 2022, die Erörterung geplant – das Kernstück der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren. 

27.09.2022

Veranstaltungsort ist die Halle „Kaya Plaza“, Gladbacher Straße 411, in Krefeld. Beginn ist jeweils um 11 Uhr. Geleitet wird die Erörterung durch die Planfeststellungsbehörde, die Bezirksregierung Detmold. Einwender, Träger öffentlicher Belange und Betroffene bekommen die Gelegenheit, ihre Fragen und Stellungnahmen zum Ausbauprojekt mit der Autobahn GmbH zu erörtern. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich zwar nicht öffentlich, die Öffentlichkeit kann aber zugelassen werden, wenn die Verhandlungsleitung dies zulässt und kein Beteiligter widerspricht. Zunächst werden die Themen erörtert, die von den Einwendern vorgeschlagen wurden. Daran schließt sich im nichtöffentlichen Teil die Erörterung der Grundstücksbetroffenheiten an. 

Zu den Themen gehören neben dem Trassenverlauf vor allem die Auswirkungen der Baumaßnahme auf Mensch und Umwelt sowie Fragen der Grundstücksnutzung. „Alle privaten Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden eingehend behandelt“, heißt es von der Bezirksregierung. 76 Personen hatten bei der Bezirksregierung Einwendungen erhoben, zahlreiche weitere kommen auf Unterschriftenlisten hinzu. Die Einwendungen betreffen insbesondere das Thema Lärmschutz.

Genaue Informationen zur Tagesordnung gibt es in den ortsüblichen Bekanntmachungen der Städte Krefeld und Moers sowie der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Detmold, zu finden unter der Internetadresse www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung…. Zusätzlich haben die Einwender und Träger öffentlicher Belange eine Einladung per Post erhalten. 

Beim Erörterungstermin müssen die Vorgaben der dann gültigen Coronaschutzverordnung beachtet werden. Darauf weist die Bezirksregierung hin. Es sei empfehlenswert, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.

Hintergrund zum Projekt

Gegenstand des Verfahrens ist die Erweiterung der A 57 von bislang zwei auf künftig drei Fahrspuren je Fahrtrichtung. Der damals zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte am 9. Juni 2020 die Planfeststellung für dieses Projekt beantragt. Die Bezirksregierung hatte das Verfahren am 24. November 2020 eingeleitet, nachdem der Landesbetrieb Planunterlagen ergänzt hatte. Betroffen ist der etwa 6,43 Kilometer lange Ausbauabschnitt „Kapellen“. Er schließt sich nördlich an den Ausbauabschnitt „Krefeld“ an.

Die Brückenbauwerke, mit denen die A 57 die Kreisstraße 3 (K 3 / Moerser Straße), die Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die Straße „Klömpkenshof“ und die Wilhelm-Anlahr-Straße quert, sollen im Zuge des Ausbaus durch Neubauten ersetzt werden. Die K 3 und der Moerskanal sollen teilverlegt werden, die Unterführung des Weges „Krienshütte“ soll entfallen. Die Rampenfahrbahnen der Anschlussstelle „Kapellen“, die dem Ausbauabschnitt ihren Namen verleiht, müssen baulich angepasst werden. 

Planung sieht Lärmschutz vor

Für den aktiven Lärmschutz sind über Längen von etwa 3,7 Kilometer auf der Westseite und rund 4 Kilometer auf der Ostseite der A 57 Lärmschutzwände geplant. Sie sollen zwischen 2,5 und sieben Meter hoch sein. Als weiterer aktiver Lärmschutz soll ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Er ist zwischen zwei bis fünf dB(A) leiser als die Referenzwerte von Standardbelägen. Zum Vergleich: Eine Minderung um etwa drei dB(A) entspricht in etwa einer Halbierung des Verkehrsaufkommens. Über den aktiven Lärmschutz hinaus sind Maßnahmen zum passiven Lärmschutz grundsätzlich anerkannt. 

Hintergrund zum Verfahren

Die Planunterlagen lagen vom 20. Januar bis 19. Februar 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgte die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Zusätzlich konnten die Unterlagen bei Bedarf bei den Städten Moers und Krefeld vor Ort eingesehen werden. Und: Die Bekanntmachungen und die Planunterlagen wurden zudem über das zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Vorhaben unter „https://www.uvp-verbund.de/nw“ veröffentlicht.

Während der einmonatigen Frist gingen Einwendungen von 76 Personen bei der Planfeststellungsbehörde ein, zahlreiche weitere trugen sich in Unterschriftenlisten ein. Alle Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme aus ihrer Sicht zugeleitet. Die Zuständigkeit für das Verfahren war mittlerweile auf die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.  

Weitere Informationen zum Verfahren gibt es unter www.bezreg-detmold.nrw.de, Menüpunkt „Planung und Verkehr“, Untermenü „Planfeststellung: Laufende Verfahren“. 

Bezirksregierung Detmold aufgrund Erlasses zuständig

Planfeststellungsbehörde ist im Regelfall nicht die Bezirksregierung Detmold, sondern die eigentlich örtlich zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. Die abweichende Zuständigkeit geht auf die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht zurück. Sie hatte es dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht, die Zuständigkeit per Erlass der Bezirksregierung Detmold zu übertragen.