Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Fremdsprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) in der Amtssprache des Herkunftslandes teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note der zu ersetzenden Fremdsprache.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in dem Jahr, in dem der Schulabschluss erworben werden soll.
Die Prüfung ist auf folgende Anspruchsniveaus abgestellt:
Voraussetzung für das Ablegen der Sprachprüfung ist, dass fachkundige Prüferinnen oder Prüfer in der jeweiligen Sprache zur Verfügung stehen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Auswirkungen auf die individuellen Schullaufbahnen sind zu beachten.
Die Sprachfeststellungsprüfung dient nicht dazu, sich zusätzliche Sprachkenntnisse auf dem Zeugnis bescheinigen zu lassen.
Die schriftliche Prüfung entspricht in Anforderungen, Umfang und Dauer der für die Schulform und die Jahrgangsstufe üblichen Klassenarbeit in der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache.
Der mündliche Prüfungsteil beträgt für
Unter gleichwertiger Berücksichtigung des schriftlichen und mündlichen Prüfungsteiles wird die Gesamtnote festgesetzt. Weist einer der beiden Prüfungsteile eine ungenügende Leistung auf, so kann die Gesamtnote nicht mit ausreichend bewertet werden.
Bei nicht ausreichender Gesamtnote kann die Prüfung einmal wiederholt werden, sofern die Verbesserung der Note für die Versetzung oder für das Erreichen des Abschlusses erforderlich ist. Die Wiederholung der Prüfung erfolgt zum Ablauf des folgenden Schuljahres.
Eine bestandene Sprachfeststellungsprüfung kann auf demselben Anspruchsniveau bei Wiederholung des Schuljahres nicht noch einmal abgelegt werden.
Die Leitungen der Schulen und Bildungseinrichtungen regeln die Information der Schülerinnen und Schüler und das Anmeldeverfahren zur Sprachprüfung und stellen sicher, dass der oberen Schulaufsichtsbehörde die jeweiligen Anträge fristgerecht vorliegen. Den aktuellen Termin können Sie der beigefügten Rundverfügung entnehmen:
Prüfungsorte und -termine 2019/2020
Anträge und weitere Informationen:
Ansprechpartnerin:
Anja Hupke
05231/71-4827, Mo - Fr von 7:30 - 15:00 Uhr
Eine E-Mail an Anja Hupke senden
Ansprechpartnerin:
Doris Meinert
05231/71-4862, Mo - Fr von 7:30 - 15:00 Uhr
Eine E-Mail an Doris Meinert senden