Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
die umwelt- und dorfgerechte Gestaltung von Verkehrsflächen im Ortskern
die Entsiegelung der Straßenseitenräume
die Eingrünung und Bepflanzung der Ortslage
die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch Ortslagenregulierung mit anschließender Neuvermessung
Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Die Ortslagenregulierung ist beendet.
Die Aufmessung der Ortslage ist erfolgt.
Vorlage des Flurbereinigungsplanes: 2015
Ausführungsanordnung: 01.01.2016
Berichtigung von Grundbuch u. Kataster: 2019
Schlussfeststellung: geplant 2020
Dezernent
Rainer Runte
05231/71-3309
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Planung und Ausführung
Karin Bikker
05231/71-3312
Eine E-Mail an Karin Bikker senden