Das Sachgebiet Produktsicherheit ist zuständig für die sichere Technikgestaltung von Produkten. Unter dem Begriff Produkt versteht man technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte:
Die Rechtsgrundlage hierfür sind das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und die darauf erlassenen Verordnungen, die die Vorgaben der EU in nationales Recht überführen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung nicht gefährdet werden.
Das Sachgebiet Produktsicherheit überwacht das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Darunter versteht man das Verkaufen oder Verleihen eines Produktes oder das Ausstellen auf Verbraucher- und Handelsmessen. Im Rahmen dieses Überwachungsauftrages werden Marktkontrollen im Einzelhandel durchgeführt oder Produktionsbetriebe im Regierungsbezirk überprüft und Hersteller und Händler beraten.
Das Ziel ist ein präventiver Arbeits- und Verbraucherschutz vor Gefahren durch unsichere Produkte.
Produktsicherheit
Herr Helmut Schimmelpfennig
05231/ 71-5502
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