Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen dabei, den hohen Lehrerbedarf zu decken und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wenn „grundständig“ ausgebildete Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen, können Schulen auch andere Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Abschluss verfügen. Diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind mit ihrer persönlichen Berufsbiografie vielfach eine Bereicherung für das Schulleben. Den Seiteneinstieg gibt es an allen Schulformen außer der Förderschule. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die Schule ihre Stellenausschreibung für den Seiteneinstieg öffnet. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten des Seiteneinstiegs in den Lehrerberuf und den notwendigen berufsbegleitenden Unterstützungen finden Sie unter folgenden Internetangeboten:
www.lehrereinstellung.nrw.de (hier unter "Rechtsgrundlagen" und "Seiteneinstieg")
www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger
Ansprechpartner für den Seiteneinstieg:
Sollten nach den ausführlichen Hinweisen noch Fragen bestehen, wenden Sie sich von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr an
Stand: August 2019