(Stand: August 2018)
Beratungsstellen und Ärzte, die als Berater nach den §§ 8 und 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im Regierungsbezirk Detmold Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen möchten, benötigen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Detmold.
In den Richtlinien zur staatlichen Anerkennung der Beratungsstellen und Ärztinnen und Ärzte nach §§ 8 und 9 SchKG sind die Voraussetzungen und das Verfahren geregelt.
Eine Liste der im Regierungsbezirk Detmold anerkannten Beratungsstellen und Beratungsärzte finden Sie hier.
Für alle anerkannten Beratungsstellen ist hier das aktuelle Formular für den jährlichen Erfahrungsbericht hinterlegt.
Stand: 01.06.2018
Ansprechpartner/in
Claudia Brinkmann
05231/71-2416
Eine E-Mail an Claudia Brinkmann senden
und
Martin Sieling
05231/71-2400
Eine E-Mail an Martin Sieling senden