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Kontakt
Tel.: 05231/71-1710 Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung DetmoldVergabekammerDie Vergabekammer ist zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder übersteigen (§ 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) und demzufolge europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz. Sie ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, einem hauptamtlichen Beisitzer und einem ehrenamtlichen Beisitzer ( § 105 GWB ). Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold ist örtlich zuständig für alle Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, die im Regierungsbezirk Detmold ihren Sitz haben, mit Ausnahme der Verfahren, bei denen die zu vergebenden Aufträge dem Bund zuzurechnen sind ( § 104 GWB ). Wenn der Schwellenwert nicht erreicht ist oder der Bieter trotz Erreichen des Schwellenwertes kein förmliches Nachprüfungsverfahren veranlassen will, ist für eine Überprüfung des Vergabeverfahrens die jeweilige Rechtsaufsicht der Vergabestelle zuständig.
Auskunft erteilt:
Vorsitzender
Hauptamtlicher Beisitzer |
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