Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold LOGO_BRDT_Druck_NRW
Behördenlogo mit Link zur Startseite
Navigation überspringen
Übersicht A - Z Organigramm Impressum

Hauptnavigation

Startseite Aufgaben Region OWL Wir über uns Service Regionalrat Kontrast A a

Schwellenwerte

Die Regeln des GWB gelten nur für die Vergabe eines Auftrags, dessen Volumen einen bestimmten Schwellenwert übersteigt. Das GWB legt die Schwellenwerte nicht selbst fest, sondern enthält in § 100 GWB die Ermächtigung zur Festlegung der Schwellenwerte durch Rechtsverordnung des Bundes. Die Vergabeverordnung regelt in § 2 VgV die Schwellenwerte.

Bauaufträge:

 

  • 4.845.000 Euro
  • Lose von Bauaufträgen ( Gesamtwert aller Lose 4.845.000 Euro )
  • 1 Mio. Euro
  • bei Losen unterhalb von 1 Mio.Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose


Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

 

  • 193.000 Euro
  • 387.000 Euro im  Sektorenbereich
  • für einzelne Behörden gelten besondere Schwellenwerte (§ 1 a VgV)

 

Die §§ 2 ff VgV enthalten auch Regeln über die Ermittlung der Werte bei besonderen Verfahrensmodalitäten, z.B. bei Losbildung, Rahmen- oder Daueraufträgen.

 

Die vollständigen EU-Schwellenwerte sind bekanntgegeben in der Richtlinie 2004/17/EG (SKR) und in der Richtlinie 2004/18EG (VKR) gemäß Verordnung EG 1177/2009 vom 30.11.2009

 

weiterführende/zusätzliche Infos

Zur Navigation