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Dezernat 56

Betrieblicher Arbeitsschutz

Leitung des Dezernats: Dr. Karl-Heinz Kruse

 

Aufgaben des Betrieblichen Arbeitsschutzes

Arbeitsgestaltung, physische Belastungen

Hinweise, Vorschriften, weiterführende Links und Ansprechpartner finden Sie hier.


Arbeitsschutzsysteme, Arbeitsorganisation

Rechtsgrundlagen, Mindestanforderungen und Ansprechpartner finden Sie hier.


Arbeitszeit

Vorschriften, Ausnahmen, Antragsformulare und  Ansprechpartner finden Sie hier.


Baustellen

Allgemeine Hinweise zu Baustellen und Asbestarbeiten, Formulare und Ansprechpartner finden Sie hier.


Betriebssicherheit / Anlagensicherheit

Grundlegende Informationen und Weiterführende Links zu den Themen Arbeitsmittel, Anlagen sowie Explosionsschutz und Ansprechpartner finden Sie hier.


Biologische Belastungen

Grundlegende Informationen, weiterführende Links, Anzeigeformulare und Ansprechpartner finden Sie hier.


Chemikalienrecht

Grundlagen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, Antragsformulare, weiterführende Links unter anderem zu den Themen GHS und Treibhausgase und Ansprechpartner finden Sier hier.


Heimarbeitsschutz

Allgemeine Informationen, Praxishilfen und Ansprechpartner finden Sie hier.


Psychische Belastungen

Allgemeine Informationen, Links zu professioneller Hilfe und Ansprechpartner finden Sie hier.


Schutz besonderer Personengruppen

Grundlegende Informationen zu den Themen Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz, Formulare, weiterführende Links und Ansprechpartner finden Sie hier.

Der vitruvianische Mensch von Leonardo da Vinci

Arbeitsschutz stellt den berufstätigen Menschen in den Mittelpunkt. Der Arbeitsschutz hat zum Ziel, die Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Mit dem Strukturwandel im Industrieland NRW traten die physischen Gefahren durch technische Prozesse in den Hintergrund. Durch neue oder veränderte Arbeitsformen sind dagegen Belastungen im psychischen Bereich stark angestiegen. Den arbeitenden Menschen umfassend vor allen arbeitsbedingten Belastungen zu schützen ist die Aufgabe des Arbeitsschutzes.

Das Dezernat 56 beschäftigt sich mit beiden Bereichen. Von der Anlagensicherheit bis zu Gefahren durch psychische Belastungen reicht das Aufgabengebiet.

Damit hat das Dezernat auch eine Schnittmenge mit den Berufsgenossenschaften (Duales Arbeitsschutzsystem / Dualismus im Arbeitsschutz). Die Zusammenarbeit beider Institutionen war in der Vergangenheit oft durch persönlichen Kontakt der jeweiligen Aufsichtspersonen entstanden.

Seit 2006 gibt es einen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister aller Bundesländer, der die Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung mit den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger regelt. Zusammen mit den ersten konkreten Arbeitsschutzzielen und gemeinsamen Handlungsfeldern waren damit die Grundlagen für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) gelegt, die zu einer Verbesserung der Arbeitsschutzsituation in Deutschland führen soll. Weitere Informationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie  entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links von der

weiterführende/zusätzliche Infos

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