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Dezernatskontakt
Tel.: 05231 71-5600 Dezernat 56Betrieblicher ArbeitsschutzLeitung des Dezernats: Dr. Karl-Heinz Kruse
Aufgaben des Betrieblichen Arbeitsschutzes Arbeitsgestaltung, physische BelastungenHinweise, Vorschriften, weiterführende Links und Ansprechpartner finden Sie hier. Arbeitsschutzsysteme, ArbeitsorganisationRechtsgrundlagen, Mindestanforderungen und Ansprechpartner finden Sie hier. ArbeitszeitVorschriften, Ausnahmen, Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie hier. BaustellenAllgemeine Hinweise zu Baustellen und Asbestarbeiten, Formulare und Ansprechpartner finden Sie hier. Betriebssicherheit / AnlagensicherheitBiologische BelastungenChemikalienrechtHeimarbeitsschutzAllgemeine Informationen, Praxishilfen und Ansprechpartner finden Sie hier. Psychische BelastungenAllgemeine Informationen, Links zu professioneller Hilfe und Ansprechpartner finden Sie hier. Schutz besonderer PersonengruppenArbeitsschutz stellt den berufstätigen Menschen in den Mittelpunkt. Der Arbeitsschutz hat zum Ziel, die Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Mit dem Strukturwandel im Industrieland NRW traten die physischen Gefahren durch technische Prozesse in den Hintergrund. Durch neue oder veränderte Arbeitsformen sind dagegen Belastungen im psychischen Bereich stark angestiegen. Den arbeitenden Menschen umfassend vor allen arbeitsbedingten Belastungen zu schützen ist die Aufgabe des Arbeitsschutzes. Das Dezernat 56 beschäftigt sich mit beiden Bereichen. Von der Anlagensicherheit bis zu Gefahren durch psychische Belastungen reicht das Aufgabengebiet. Damit hat das Dezernat auch eine Schnittmenge mit den Berufsgenossenschaften (Duales Arbeitsschutzsystem / Dualismus im Arbeitsschutz). Die Zusammenarbeit beider Institutionen war in der Vergangenheit oft durch persönlichen Kontakt der jeweiligen Aufsichtspersonen entstanden. Seit 2006 gibt es einen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister aller Bundesländer, der die Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung mit den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger regelt. Zusammen mit den ersten konkreten Arbeitsschutzzielen und gemeinsamen Handlungsfeldern waren damit die Grundlagen für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) gelegt, die zu einer Verbesserung der Arbeitsschutzsituation in Deutschland führen soll. Weitere Informationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links von der |
weiterführende/zusätzliche Infos |