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Betriebssicherheit / Anlagensicherheit

Leitung: Annette Krüger

In dieser Fachaufgabe geht es um die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen im Betrieb. Ziel ist zum einen der Gesundheitsschutz der Beschäftigten einerseits und der Schutz Dritter und der Umwelt andererseits.

Arbeitsmittel definiert die Betriebssicherheitsverordnung als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Werden diese Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt, müssen sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Dies gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen.

Ein weiteres Thema ist der Explosionsschutz. Explosionsgefahren können überall dort auftreten, wo zum Beispiel brennbare Gase, entzündliche Flüssigkeiten, organische Stäube oder einige Leichtmetallstäube wie Aluminium oder Magnesium auftreten.

Während der Hersteller von Arbeitsmitteln und Anlagen dafür verantwortlich ist, dass seine Produkte beim Inverkehrbringen den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher sind, ist der Betreiber bzw. der Arbeitgeber für den Betrieb und die Handhabung bei der Arbeit verantwortlich. Die folgende Skizze verdeutlicht diese Verantwortlichkeiten.

Schematische Darstellung des Übergangs der Verantwortung vom Hersteller zum Betreiber beim Ausliefern einer Maschine / Anlage                                                    

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