Allgemeine Hinweise und Formblätter zur Mitteilung von Asbestarbeiten
Für den Bereich der Baustellen ist neben den Arbeitsstättenvorschriften die Baustellenverordnung zu beachten. Sie verpflichtet den Bauherrn schon bei der Planung eines Bauvorhabens, baustellenspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen in seinen Unterlagen darzulegen. Hier werden die Bauherrn, Architekten und Koordinatoren hinsichtlich der Ziele und Instrumente der Baustellenverordnung informiert. Die Baustellenverordnung ist ein wichtiges Instrument in der Prävention. Überprüfungen auf den Baustellen hinsichtlich der Vorgaben der Baustellenverordnung ergeben sich zwangsläufig.
Schriftlich oder fernmündlich vorgetragene Arbeitsschutzbeschwerden erfordern immer eine Überprüfung vor Ort – egal ob innerhalb einer Arbeitsstätte oder draußen auf der Baustelle. Häufig kommt noch die Untersuchung von schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen hinzu.
Die Überwachung der Einhaltung der Staatlichen Vorschriften, wie z. B. des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung, sowie der Technischen Regeln vielerlei Art sind Schwerpunkte.
Im Zuge von vermehrt durchgeführten Sanierungsarbeiten von Asbest, künstlichen Mineralfasern usw. werden Arbeitnehmer erhöhten Konzentrationen von krebserregenden Gefahrstoffen ausgesetzt. Bei der Bearbeitung der vorgeschriebenen Mitteilungen werden die Arbeitsabläufe / Pläne, Betriebsanweisungen und auf den Sanierungsbaustellen selbst die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert. Die erforderlichen Formulare in ausfüllbarer Form für Sanierungsarbeiten von Asbest finden Sie unter den nachfolgenden Links: