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Transportsicherheit/ GefahrguttransportUm Gefahren im gewerblichen Güterverkehr zu verhindern, gibt es für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen entsprechende gesetzliche Regelungen im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und den darauf erlassenen Verordnungen.Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes auf dem Betriebsgelände der Firmen sind die Dezernate 55 der Bezirksregierungen in NRW die zuständige Überwachungsbehörde
Auskunft erteilt:
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