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Dezernatskontakt
Tel.: 05231 71-5500 Arbeitszeit KraftfahrerSeit dem 01. Mai 2006 müssen Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, die neu in der Verkehr gebracht werden, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Diese Kontrollgeräte ersetzen die bisher verwandten analogen Scheiben-Kontrollgeräte. Für den Betrieb des digitalen Kontrollgerätes sind verschiedene Chipkarten erforderlich.Die Unternehmens- und Werkstattkarten erhalten Sie in Nordrhein-Westfalen bei den Bezirksregierungen. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat für die Beantragung dieser Karten ein online Antragsverfahren entwickelt. Den Link zum Antragsverfahren und viele Informationen rund um das digitale Kontrollgerät finden Sie hier
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