Dezernat 54
Wasserwirtschaft
Leitung des Dezernats: Erhard Kölling
Die Bezirksregierung ist Ansprechpartner und Überwachungsbehörde in den Bereichen Wasserwirtschaft und wird in Planverfahren der Städte und Gemeinden beteiligt.
Folgende Aufgaben werden hier wahrgenommen:
Die Benutzung von Wasser - Grundwasser oder Oberflächengewässer - samt Maßnahmen zu deren Schutz erfordern verschiedene rechtliche Verfahren (z. B. Genehmigungen, Planfeststellungen, Ordnungsverfügungen oder Schutzverordnungen) nach den Regelungen des Landeswassergesetzes (LWG), des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in Verbindung mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie des allgemeinen Ordnungsrechts.
Die im Dezember 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis zum Jahre 2015 einen "guten Zustand" der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die WRRL schafft einen umfassenden Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa.
Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser ist u.a. durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sicherzustellen.
Die Aufgabe der Gewässerkunde Senne besteht darin, den Erhalt des „Sennefriedens“ zwischen den Bürgern, Landwirten, Gemeinden, Industrie und Wasserversorgungsunternehmen im Einklang mit dem Naturhaushalt und der Ökologie im Sennegebiet sicherzustellen.
Das Wasserbuch soll einen Überblick über die nachgewiesenen Rechtsverhältnisse an Gewässern, vor allem über zugelassene Benutzungen ermöglichen. Die erfassten Rechte sollen Wasserbehörden, den am Gewässer interessierten Kreisen und der Gewässerkunde zur Verfügung stehen.
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen.
Hochwasserschutz erfordert die Ermittlung und die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten, das Sichern und Vergrößern von Rückhalteräumen und die Aufstellung von Hochwasserschutzplänen und Hochwasser-Gefahrenkarten. Die Hochwasserschutzräume der Talsperren und der Rückhaltebecken müssen betriebsbereit sein und Deiche dem Hochwasser standhalten können.
Die geordnete und regelgerechte Ableitung und Behandlung kommunaler und industrieller Abwässer ist ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Daseinsvorsorge. Hierzu zählt auch die umweltgerechte Beseitigung des Niederschlagswassers aus bebauten Gebieten.
Auskunft erteilt:
Hauptdezernent
Erhard Kölling
05231/71-5400
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