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Förderungen Wasserwirtschaft

Förderungen im Bereich der Wasserwirtschaft

 

Neben der Förderdatenbank  des Bundes gibt auch die Förderfibel einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.


 

Investitionsprogramm Abwasser

 

Mit der am 01.01.2007 in Kraft getreten Förderrichtlinie "Investitionsprogramm Abwasser NRW" wird die Umsetzung notwendiger Investitionen und der Erhalt der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt unterstützt. Die Neuausrichtung des Förderprogramms durch die Landesregierung zielt darauf ab, dass Investitionen im Abwasserbereich in die notwendige Substanzerhaltung und -erweiterung an Abwasseranlagen zum Schutz der Gewässer erfolgen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie soll durch die Förderung ebenfalls unterstützt werden: Mit der Förderung sollen die wesentlichen abwassertechnischen Aufgaben der Zukunft angegangen und gelöst werden.

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Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.

 

Die Förderrichtlinien finden Sie im Internet unter: www.munlv.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/foerderung/index.php

Antragsunterlagen für die Förderbereiche finden Sie im Internet unter: www.nrwbank.de/de/corporate-site/service/index.html


 

Förderprogramm im Bereich Gewässerschutz/Hochwasserschutz

 

Wasserbau einschließlich Talsperren

Das Land NRW gewährt nach Maßgabe der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren", RdErI. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW (MURL, jetzt Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV)) vom 13.3.1990, III B 3-2211-22609, III B 4 -4000-22250 Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie

  • Anpassung bestehender Anlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • Hochwasserschutzmaßnahmen,

  • wasserbauliche Maßnahmen sowie

  • Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des Zustandes der Gewässer sowie Talsperren, einschließlich Grunderwerb.

 

Antragsunterlagen auf Gewährung einer Zuwendung, Formulare für die Mittelanforderung sowie für den Verwendungsnachweis

 

 

Naturnaher Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung

Das Land NRW gewährt den nach § 91 Landeswassergesetz (LWG) zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung Verpflichteten nach Maßgabe der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramms zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW", RdErl. des MUNLV vom 5.7.2002, IV-10-2202-6551 Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben für

  • das Aufstellen und Fortschreiben von Konzepten zur naturnahen Entwicklung

  • den Ankauf von Uferstreifen,

  • die kapitalisierte Nutzungsausfallentschädigung für Private sowie

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturvielfalt im Gewässer.


Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Antrag erhalten.

Antragsunterlagen auf Gewährung einer Zuwendung, Formulare für die Mittelanforderung sowie für den Verwendungsnachweis

 

Die Antragsunterlagen sind an die Bezirksregierung Detmold einzureichen.

Die Bezirksregierung steht Ihnen bei alle Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung des Landes NRW für Maßnahmen in der Wasserwirtschaft zur Verfügung.


 

Gewässergüteprogramm kommunal und Gewässergüteprogramm gewerblich

Förderbar sind

  • der Neubau, die Erweiterung oder Verbesserung von Abwasserbehandlungsanlagen gem. § 2 Abs. 3 AbwAG
  • Regenrückhaltebecken (einschl. Kanalstauräume) und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers (Regenwasserbehandlungsanlagen)
  • Ring- und Auffangkanäle an Talsperren und Seeufern sowie von Hauptverbindungssammlern einschl. der notwendigen Sonderbauwerke (nur kommunal)
  • Kanalisationsanlagen
  • Anlagen zur Verringerung des Abwasseranfalls
  • Anlagen zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Klärschlamms;
  • Planungen
  • Baugrunduntersuchungen
  • Bauleitung und Außenanlagen soweit sie im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen anfallen.

 

Das Vorhaben muss vom zuständigen Regierungspräsidenten aus Gründen des Gewässerschutzes befürwortet werden.

Die Richtlinien sind hier einzusehen:

Gewässergüteprogramm kommunal

Gewässergüteprogramm gewerblich

 

 

Auskunft erteilt:


Abwasser, Gewässergüteprogramm
Bert Schumacher
05231/71-5408
Eine E-Mail an Bert Schumacher senden

Gewässerschutz / Hochwasserschutz
Thomas Rieck
05231-71-5406
Eine E-Mail an Thomas Rieck senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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