Navigation |
Förderungen WasserwirtschaftFörderungen im Bereich der Wasserwirtschaft
Neben der Förderdatenbank des Bundes gibt auch die Förderfibel einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Investitionsprogramm Abwasser
Mit der am 01.01.2007 in Kraft getreten Förderrichtlinie "Investitionsprogramm Abwasser NRW" wird die Umsetzung notwendiger Investitionen und der Erhalt der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt unterstützt. Die Neuausrichtung des Förderprogramms durch die Landesregierung zielt darauf ab, dass Investitionen im Abwasserbereich in die notwendige Substanzerhaltung und -erweiterung an Abwasseranlagen zum Schutz der Gewässer erfolgen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie soll durch die Förderung ebenfalls unterstützt werden: Mit der Förderung sollen die wesentlichen abwassertechnischen Aufgaben der Zukunft angegangen und gelöst werden. Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.
Die Förderrichtlinien finden Sie im Internet unter: www.munlv.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/foerderung/index.php Antragsunterlagen für die Förderbereiche finden Sie im Internet unter: www.nrwbank.de/de/corporate-site/service/index.html
Förderprogramm im Bereich Gewässerschutz/Hochwasserschutz
Wasserbau einschließlich TalsperrenDas Land NRW gewährt nach Maßgabe der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren", RdErI. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW (MURL, jetzt Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV)) vom 13.3.1990, III B 3-2211-22609, III B 4 -4000-22250 Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie
Antragsunterlagen auf Gewährung einer Zuwendung, Formulare für die Mittelanforderung sowie für den Verwendungsnachweis
Naturnaher Entwicklung der Gewässer 2. OrdnungDas Land NRW gewährt den nach § 91 Landeswassergesetz (LWG) zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung Verpflichteten nach Maßgabe der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramms zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW", RdErl. des MUNLV vom 5.7.2002, IV-10-2202-6551 Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben für
Antragsunterlagen auf Gewährung einer Zuwendung, Formulare für die Mittelanforderung sowie für den Verwendungsnachweis
Die Antragsunterlagen sind an die Bezirksregierung Detmold einzureichen. Die Bezirksregierung steht Ihnen bei alle Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung des Landes NRW für Maßnahmen in der Wasserwirtschaft zur Verfügung.
Gewässergüteprogramm kommunal und Gewässergüteprogramm gewerblichFörderbar sind
Das Vorhaben muss vom zuständigen Regierungspräsidenten aus Gründen des Gewässerschutzes befürwortet werden. Die Richtlinien sind hier einzusehen: Gewässergüteprogramm gewerblich
Auskunft erteilt:
Abwasser, Gewässergüteprogramm
Gewässerschutz / Hochwasserschutz |
weiterführende/zusätzliche Infos |