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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die WRRL beinhaltet im Wesentlichen folgende Ziele:
- Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer einschließlich der Küstengewässer. Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer ist das Ziel das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustandes.
- Schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe. Prioritär gefährliche Stoffe sollen gänzlich aus den Gewässern eliminiert werden.
- Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser.
- Trendumkehr der Verschmutzung beim Grundwasser, Herstellung eines guten chemischen und quantitativen Zustands.
- Berücksichtigung des Verursacher- und des Kostendeckungsprinzips bei der Gestaltung der Wasserpreise, Berücksichtigung der finanziellen Aufwendungen, der Umwelt- und Ressourcenkosten und Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen nach Kosteneffizienzkriterien.
Für des Arbeitsgebiet Weser-NRW wurde die Geschäftsstelle Weser-NRW eingerichtet, die ein koordiniertes Vorgehen sichert
www.weser.nrw.de, Geschäftstelle Weser NRW bei der Bezirksregierung Detmold
Weitere Informationen:
Auskunft erteilt:
Dezernentin
Birgit Rehsies
05231/71-5403
Eine E-Mail an Birgit Rehsies senden
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weiterführende/zusätzliche Infos
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