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Hochwasserschutzpläne (ehem. Hochwasser-Aktionspläne)
Mit der Aufstellung von Hochwasser-Aktionsplänen sollen die folgenden Handlungsziele erreicht werden:
Für die Aufstellung der Hochwasser-Aktionspläne hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Handlungsempfehlungen herausgegeben, auf deren Grundlage die Aktionspläne zu erarbeiten sind. Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL (jetzt Bezirksregierung Detmold) die Aufgabe erhalten, Hochwasser-Aktionspläne für die Gewässer Emmer, Nethe, Diemel, Twiste, Werre und Weser aufzustellen. An der Ems wurde solch ein Plan vom Staatlichen Umweltamt Münster (jetzt: Bezirksregierung Münster) erarbeitet; an der Lippe hatte das Staatliche Umweltamt Lippstadt (jetzt: Bezirksregierung Arnsberg) diese Aufgabe erhalten. Die erzielten Fortschritte und weitere Einzelheiten finden sich unter:
Auskunft erteilt:
Dezernent
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weiterführende/zusätzliche Infos |