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Hochwasserschutz

Zur Vermeidung oder Verminderung der schädlichen Wirkungen außergewöhnlicher Hochwasserereignisse auf Sachwerte sind vorbeugende Anstrengungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes erforderlich:

  • Maßnahmenvorsorge (Technischer Hochwasserschutz wie z.B. Gewässerausbau, Deichbau, Hochwasserrückhaltung)
  • Dezentraler Hochwasserschutz
  • Flächenvorsorge (Schaffung und Sicherung von Überschwemmungsgebieten)
  • Bauvorsorge (Anpassung der Bauweise und Nutzung an Hochwasserrisiken)
  • Verhaltensvorsorge (konkretes Handeln während des Hochwassers, Vorhaltung von Rettungsfahrzeugen und -geräten)
  • Risikovorsorge (finanzielle Vorsorge wie Rücklagen, Versicherungen)

 

Zur Erfassung der bestehenden Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes im Untersuchungsgebiet wurden Telefonrecherchen bei den zuständigen Ämtern (Bauämtern, Ordnungsämtern) und Institutionen (z.B. Feuerwehr und Technisches Hilfswerk) auf Gemeinde- und Kreisebene durchgeführt. Zusätzlich gab es eine Erhebung per Fragebogen, um weitere Informationen zu erhalten. Von den 21 versendeten Fragebögen kamen zehn Fragebögen ausgefüllt zurück. Ein Adressat gab an, dass er keine Angaben zu den Fragen machen könne, da ihm entsprechende Daten nicht vorlägen. Der an die Kreisstelle Lippe der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe gesendete Fragebogen wurde dort vervielfältigt und an sechs Ortslandwirte versendet, von denen vier ausgefüllt zurückgesendet wurden. Die Rücklaufquote bei der gesamten Aktion liegt damit bei ca. 50%. Anhand der Antworten ist die derzeitige Vorsorgesituation folgendermaßen zu beschreiben:

 

Maßnahmenvorsorge:

Nachfolgend werden die Angaben aus der Fragebogenaktion zum vorhandenen Hochwasserschutz in den einzelnen Kommunen zusammenfassend wiedergegeben.

Stadt/Gemeinde

festinstallierter Hochwasserschutz

mobiler Hochwasserschutz

Emmerthal (Nds.)

einige wenige Böschungen

Sandsäcke

Hämelschenburg (Nds.)

nicht vorhanden

Sandsäcke

Amelgatzen (Nds.)

nicht vorhanden

Sandsäcke

Welsede (Nds.)

nicht vorhanden

Sandsäcke

Thal (Nds

nicht vorhanden

Sandsäcke

Löwensen (Nds.)

nicht vorhanden

Sandsäcke

Bad Pyrmont (Nds.)

nicht vorhanden

Sandsäcke

Lügde (NRW)

Stadmauer mit verschließbarer Öffnung; Straßendamm

Sandsäcke und Bohlen

Wöbbel (NRW)

Steichwehr oberhalb der Ortslage

Sandsäcke

Steinheim (NRW)

nicht vorhanden

Sandsäcke

Oeynhausen (NRW)

Verwallung mit nicht ausreichender Höhe

Sandsäcke

 


Flächenvorsorge:

Die Flächenvorsorge wird in den verschiedenen Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt:

Emmerthal (Nds.):
Bauherren wird vom Fachdienst 53 des Kreises Hameln-Pyrmont bei Erweiterungsbauten von Gebäuden im hochwassergefährdeten Bereich eine Genehmigung erteilt, jedoch grundsätzlich abgeraten. Wollen die Bürger trotzdem bauen, wird ihnen eine bauliche Beratung bzgl. hochwassersicherem Bauen zuteil ("weiße Wanne", druckdichte Türen, etc.).

Bad Pyrmont (Nds.):
Lt. Aussage des Ordnungsamts befinden sich 5 Gebäude im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ist ein Neubau nicht gestattet. Zugestimmt (von Seiten des Fachdienst 53 des Kreises Hameln-Pyrmont) wird lediglich Erweiterungen bei schon bestehenden Gebäuden, allerdings wird den Bauherren davon grundsätzlich abgeraten.

Lügde (NRW):
Lt. Aussage des Hauptamts befinden sich keine Gebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebietsflächen. Grundsätzlich werden Neubauten im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet nicht mehr genehmigt. Bei Erweiterungsbauten an schon bestehenden Gebäuden wird im Einzelfall entschieden, ob diese genehmigt werden können. Grundsätzlich werden in überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Kreis Lippe nur noch Bebauungen genehmigt, die dem wohl der Allgemeinheit dienen und wenn zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen für den verlorenen Retentionsraum geschaffen werden (§113 des LaWaGesetz). In der Regel wird aber kaum noch etwas genehmigt. Möchte ein Bauherr im hochwassergefährdeten Bereich bauen, so gibt es keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern. Zwar versuchen die Baubehörde und auch die Genehmigungsbehörde auf Kreisebene (Bauordnungsbehörde) schon im Stadium der Bauvoranfrage den Bauherr von seinem Vorhaben abzubringen und ihn auf die problematische Situation hinzuweisen, jedoch gibt es keine rechtliche Handhabe gegen Bauten in diesem Gebiet. Finden Hinweise auf hochwasserangepasste Bauweisen in den Plänen, die zur Baugenehmigung vorgelegt werden, ihren Niederschlag, so muss dem Baugesuch stattgegeben werden. 

Schieder (NRW):
Lt. Aussage der Stadtverwaltung befinden sich Gebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebietsflächen. Grundsätzlich werden Neubauten im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet nicht mehr genehmigt. Bei Erweiterungsbauten an schon bestehenden Gebäuden wird im Einzelfall entschieden, ob diese genehmigt werden können. Grundsätzlich werden in überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Kreis Lippe nur noch Bebauungen genehmigt, die dem wohl der Allgemeinheit dienen und wenn zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen für den verlorenen Retentionsraum geschaffen werden (§113 des LaWaGesetz). In der Regel wird aber kaum noch etwas genehmigt. Möchte ein Bauherr im hochwassergefährdeten Bereich bauen, so gibt es keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern. Zwar versuchen die Baubehörde und auch die Genehmigungsbehörde auf Kreisebene (Bauordnungsbehörde) schon im Stadium der Bauvoranfrage den Bauherr von seinem Vorhaben abzubringen und ihn auf die problematische Situation hinzuweisen, jedoch gibt es keine rechtliche Handhabe gegen Bauten in diesem Gebiet. Finden Hinweise auf hochwasserangepasste Bauweisen in den Plänen, die zur Baugenehmigung vorgelegt werden, ihren Niederschlag, so muss dem Baugesuch stattgegeben werden. 

Wöbbel (NRW):
Es befinden sich Gebäude im Überschwemmungsgebiet. Grundsätzlich werden Neubauten im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet nicht mehr genehmigt. Bei Erweiterungsbauten an schon bestehenden Gebäuden wird im Einzelfall entschieden, ob diese genehmigt werden können. Grundsätzlich werden in überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Kreis Lippe nur noch Bebauungen genehmigt, die dem wohl der Allgemeinheit dienen und wenn zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen für den verlorenen Retentionsraum geschaffen werden (§113 des LaWaGesetz). In der Regel wird aber kaum noch etwas genehmigt. Möchte ein Bauherr im hochwassergefährdeten Bereich bauen, so gibt es keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern. Zwar versuchen die Baubehörde und auch die Genehmigungsbehörde auf Kreisebene (Bauordnungsbehörde) schon im Stadium der Bauvoranfrage den Bauherr von seinem Vorhaben abzubringen und ihn auf die problematische Situation hinzuweisen, jedoch gibt es keine rechtliche Handhabe gegen Bauten in diesem Gebiet. Finden Hinweise auf hochwasserangepasste Bauweisen in den Plänen, die zur Baugenehmigung vorgelegt werden, ihren Niederschlag, so muss dem Baugesuch stattgegeben werden. 

Steinheim (NRW):
Lt. Aussage des Bau- und Umweltamtes befinden sich noch Gebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebietsflächen. Grundsätzlich werden in überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Kreis Höxter nur noch Bebauungen genehmigt, die dem wohl der Allgemeinheit dienen und wenn zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen für den verlorenen Retentionsraum geschaffen werden (§113 des LaWaGesetz). In der Regel wird aber kaum noch etwas genehmigt. 

Oeynhausen (NRW):
Lt. Aussage eines Landwirts in Oeynhausen befinden sich ca. 30 Gebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebietsflächen. Grundsätzlich werden in überschwemmungsgefährdeten Gebieten im Kreis Höxter nur noch Bebauungen genehmigt, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und wenn zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen für den verlorenen Retentionsraum geschaffen werden (§113 des LaWaGesetz). In der Regel wird aber kaum noch etwas genehmigt. 

 

Bauvorsorge:

Bezüglich der Bauvorsorge gilt für niedersächsischen Gemeinden Emmerthal und Bad Pyrmont, dass Bauherren grundsetztlich abgeraten wird. Wollen sie trotzdem Bauen, wird ihnen eine bauliche Beratung bzgl. Hochwassersicherem bauen ("weiße Wanne", druckdichte Türen) zuteil

In NRW verlangen die Wasserbehörden des Kreises, dass die Fundamente durch Steinpackungen gegen Unterspülung zu schützen sind, die Baubehörden verlangen nur den Nachweis des Untergrundes und der Standsicherheit einer Konstruktion. Hinweise auf weitere Vorsorgemaßnahmen in und am Gebäude, wie sie z.B. in der HW-Fibel des MUNLV Nordrhein-Westfalen stehen (Keller in Stahlbetonbauweise als weiße Wanne, Erdgeschoss erhöhen im Vergleich zum Gelände), werden gegeben

 

Verhaltensvorsorge:

Die Verhaltensvorsorge wird in den verschiedenen Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt:

Emmerthal (Nds.):
Für diese Gemeinde gibt es keinen eigenen Maßnahmenkatalog, in dem verzeichnet ist, was im Hochwasserfall zu tun ist und welche Gruppen / Institutionen einzuschalten sind. Es gibt nur die Katastrophenschutzpläne auf Kreisebene, die eigentlich für Hochwasser an der Weser konzipiert sind. Diese werden jährlich den Erfordernissen angepasst. Es gibt keine Hochwasserschutzübungen der Feuerwehr, des THW und der kommunalen Behörden in dieser Gemeinde.

Bad Pyrmont (Nds.):
Es gibt einen Hochwassermelde- und Alarmplan für diese Stadt. Dieser Plan schließt die Ortschaften Löwensen und Thal mit ein. In diesem Plan sind Einsatzrichtlinien für die reibungslose Zusammenarbeit der im Hochwasserfall zu bildenden Einsatzleitung sowie der Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungskräfte und städtischen Angestellten der Bauämter festgelegt. Zudem ist darin festgehalten, welche Personen und Institutionen ab welchen Wasserständen (und damit definierten Einsatzphasen) zu informieren sind. Dieser Plan wird bei Bedarf angepasst. Es gibt keine Hochwasserschutzübungen der Feuerwehr, des THW und der kommunalen Behörden in dieser Gemeinde.

Lügde (NRW):
Es gibt einen Hochwassermelde- und Alarmplan für diese Stadt. Dieser Plan gilt nur für die Stadt Lügde. In diesem Plan sind Einsatzrichtlinien für die reibungslose Zusammenarbeit der im Hochwasserfall zu bildenden Einsatzleitung sowie der Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungskräfte und städtischen Angestellten der Bauämter festgelegt. Zudem ist darin festgehalten, welche Personen und Institutionen ab welchen Wasserständen (und damit definierten Einsatzphasen) zu informieren sind. Dieser Plan wird jährlich beraten und bei Bedarf angepasst. Die Feuerwehr, das THW und die kommunalen Behörden in dieser Stadt führen Hochwasserschutzübungen durch. 

Schieder (NRW):
Es gibt einen Hochwassereinsatzplan für diese Stadt. Dieser Plan wird jährlich beraten und bei Bedarf angepasst. Die Feuerwehr führt Hochwasserschutzübungen durch. Es gibt dagegen keine Hochwasserschutzübungen des THW und der kommunalen Behörden in dieser Stadt. 

Wöbbel (NRW):
In Wöbbel ist es so geregelt, dass die Anwohner auf den Wasserstand achten. Wird es gefährlich, rufen diese den Brandmeister der Feuerwehr an, der dann das Nötige veranlasst (Politik der kurzen Wege). HW-Übungen der Feuerwehr gibt es mehrmals im Jahr. 

Steinheim (NRW):
Es gibt keinen Hochwassereinsatzplan für diese Stadt. Die Feuerwehr führt keine Hochwasserschutzübungen durch. Es gibt auch keine Hochwasserschutzübungen des THW und der kommunalen Behörden in dieser Stadt.

Oeynhausen (NRW):
Es gibt keinen Hochwassermelde- und Alarmplan für diese Ortschaft. Die Feuerwehr führt Hochwasserschutzübungen durch. Im Hochwasserfall wird im Feuerwehrgerätehaus in Nieheim eine Leitstelle eingerichtet, um von dort aus die Feuerwehren der einzelnen Ortschaften in der Gemeinde Nieheim zu koordinieren. 

 

Risikovorsorge:

Für die Gemeinden Emmertahl und Bad Pyrmont (Nds.) gilt, dass auf Gemeindeebene keine finanziellen Rücklagen gebildet werden, um Hochwasserschäden zu entschädigen. Es wurde auch darauf verzichtet, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, solche Rücklagen zu bilden, da die Hochwasserproblematik allgemein bekannt ist. Das Bewusstsein in der Bevölkerung, der öffentlichen Verwaltung und den Planungsbüros über die Hochwassergefährdung in der Gemeinde Emmerthal wird als sehr hoch eingeschätzt, in der Gemeinde Bad Pyrmont als sehr gering (Selbsteinschätzung).

Für die Gemeinden Lügde, Schieder, Wöbbel, Steinheim und Oeynhausen (NRW) werden auf Gemeindeebene keine finanziellen Rücklagen gebildet, um Hochwasserschäden zu entschädigen. Außer in Lügde wurde auch darauf verzichtet, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, solche Rücklagen zu bilden, allerdings gab es Informationen über Elementarschadensversicherungen. Das Bewusstsein in der Bevölkerung, in der öffentlichen Verwaltung und in den Planungsbüros über die Hochwassergefährdung wird als sehr hoch eingeschätzt (Selbsteinschätzung).

 

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