Außerordentliche Hochwasserereignisse sind Naturereignisse mit seltenen Wiederkehrintervallen. Sie werden für den Menschen zur Katastrophe, wenn sie seinen Lebensraum treffen und Schäden verursachen.

Hochwasser der Emmer iin Lügde 1946
Auch heute noch gehen extreme Hochfluten über das Vorstellungsvermögen der meisten Menschen hinaus. Dieser Mangel führte und führt zu falscher Siedlungspolitik und Sorglosigkeit, die häufig auch eine Vernachlässigung der Unterhaltung der Gewässer und der Bauwerke zur Folge hat.
Um die schädliche Auswirkung außergewöhnlicher Hochwasserereignisse auf Leben und Sachwerte zu vermeiden oder gering zu halten sind vorbeugende Anstrengungen erforderlich: Vorhersage und Vorsorge.
Zur Vorsorge zählen:
Für diese Aufgaben ist die Öffentliche Hand zuständig. Sie muss
Nach den Hochwasserereignissen 1993 und 1995 am Rhein wurde 1995 auf der Konferenz der Landesumweltminister in Dessau beschlossen, dass für die Einzugsgebiete hochwassergefährlicher Flüsse Aktionspläne erstellt werden sollen. Um den Inhalt solcher Hochwasseraktionspläne zu definieren, arbeitete die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser die HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUR ERSTELLUNG VON HOCHWASSER-AKTIONSPLÄNEN (1999) aus.
Die darin definierten Handlungsziele sind :
Die Aufgaben des Hochwasseraktionsplan sind:
Der Hochwasseraktionsplan dient der Aufklärung und der Förderung eines sachlichen Umganges mit dem Phänomen Hochwasser.