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Anlass und Ziele des Hochwasseraktionsplans

Außerordentliche Hochwasserereignisse sind Naturereignisse mit seltenen Wiederkehrintervallen. Sie werden für den Menschen zur Katastrophe, wenn sie seinen Lebensraum treffen und Schäden verursachen.

Foto Hochwasser Lügde Foto Hochwasser Lügde

Hochwasser der Emmer iin Lügde 1946

 

Auch heute noch gehen extreme Hochfluten über das Vorstellungsvermögen der meisten Menschen hinaus. Dieser Mangel führte und führt zu falscher Siedlungspolitik und Sorglosigkeit, die häufig auch eine Vernachlässigung der Unterhaltung der Gewässer und der Bauwerke zur Folge hat.

Um die schädliche Auswirkung außergewöhnlicher Hochwasserereignisse auf Leben und Sachwerte zu vermeiden oder gering zu halten sind vorbeugende Anstrengungen erforderlich: Vorhersage und Vorsorge.

Zur Vorsorge zählen:

  • Maßnahmenvorsorge (Technischer Hochwasserschutz wie z.B. Gewässerausbau, Deichbau, Hochwasserrückhaltung)
  • Dezentraler Hochwasserschutz
  • Flächenvorsorge (Ausweisung der Überschwemmungsgebiete)
  • Bauvorsorge (der Hochwassergefahr angepasste Bauweisen und Nutzungen)
  • Verhaltensvorsorge (Alarmpläne, Übungen der Einsatzkräfte)
  • Risikovorsorge (Bildung von finanziellen Rücklagen).

 

Für diese Aufgaben ist die Öffentliche Hand zuständig. Sie muss

  • die Hochwassergefahren erkennen
  • Vorsorgemaßnahmen ergreifen
  • ihre Wirksamkeit auf Dauer sicherstellen.

 

Nach den Hochwasserereignissen 1993 und 1995 am Rhein wurde 1995 auf der Konferenz der Landesumweltminister in Dessau beschlossen, dass für die Einzugsgebiete hochwassergefährlicher Flüsse Aktionspläne erstellt werden sollen. Um den Inhalt solcher Hochwasseraktionspläne zu definieren, arbeitete die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser die HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUR ERSTELLUNG VON HOCHWASSER-AKTIONSPLÄNEN (1999) aus.

Die darin definierten Handlungsziele sind :

  • Minderung der Schadensrisiken
  • Minderung der Hochwasserstände
  • Verstärkung des Hochwasserbewusstseins und
  • Verbesserung der Hochwasserinformationen.

 

Die Aufgaben des Hochwasseraktionsplan sind:

  • Erfassung hochwasserrelevanter Besonderheiten im Einzugsgebiet
  • Bestandsaufnahme hinsichtlich der gegenwärtigen Hochwasserbetroffenheit und -gefährdung, des bestehenden Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge
  • Bereits bestehende oder beschlossene Schutzmaßnahmen
  • Feststellung von Defiziten im Hochwasserschutz
  • Entwicklung von Maßnahmevorschlägen zur Verringerung der Hochwassergefährdung

 

Der Hochwasseraktionsplan dient der Aufklärung und der Förderung eines sachlichen Umganges mit dem Phänomen Hochwasser.

 

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