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Grundwasser wird nach § 3 Nr. 3 WHG definiert als "das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht".
Zulassung öffentlicher Wasserentnahmen
Grundwasser >600.000 m³/Jahr Oberflächenwasser/Talsperren >200m³/2h
Grundwasser >600.000 m³/Jahr
Oberflächenwasser/Talsperren >200m³/2h
Wasserschutzgebiete > 600.000m³/Jahr
Heilquellenschutzgebiete
aktuelle Verfahren zur Ausweisung von Schutzgebieten:
WSG Paderborn-Diebesweg
HSG Bad Lippspringe
Überwachung der Wasserentnahmen, der Wasserversorgung und Aufbereitung
Wasserversorgung privater Wirtschaftsbetriebe
Grundwasserdaten
Auskunft zu den Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren nach dem Wasserrecht erteilt die Verfahrensstelle
Anträge auf Erlaubnis bzw. Bewilligung zu Wasserentnahmen
Dezernent Joachim Loheide 05231/71-5404 Eine E-Mail an Joachim Loheide senden