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Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete

BrunnenGrundwasser wird nach § 3 Nr. 3 WHG definiert als "das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht".

 

Die Aufgaben der Bezirksregierung:

 

  • Zulassung öffentlicher Wasserentnahmen

  • Grundwasser >600.000 m³/Jahr

  • Oberflächenwasser/Talsperren >200m³/2h

 

 

Verfahren nach Wasserrecht / Genehmigungen:
  • Auskunft  zu den Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren nach dem Wasserrecht erteilt die  Verfahrensstelle

 

Formulare / Merkblätter:

 

 

 

Auskunft erteilt:


Dezernent
Joachim Loheide
05231/71-5404
Eine E-Mail an Joachim Loheide senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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