Navigation |
Gewässerschutz-Oberflächengewässer
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Auszug Wasserhaushaltsgesetz (WHG §1a)
Aufgabenschwerpunkte:
Von besonderer Bedeutung sind:
Verfahren nach Wasserrecht / Genehmigungen
Förderungen
Weitere Informationen
Regionale Zuständigkeit:
Auskunft erteilt:
Kreis Paderborn und Förderungen
Kreis Lippe und Herford
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Gütersloh und Landesgewässer Lippe
Kreis Höxter, kreisfreie Stadt Bielefeld
Auskunft erteilt:
Dezernent |
weiterführende/zusätzliche Infos |