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Gewässerschutz-Oberflächengewässer

Wiesenbach

Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Auszug Wasserhaushaltsgesetz (WHG §1a)

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

  • Ökologische Verbesserung der Gewässer
  • Hochwasserschutz an Gewässern
  • Förderung von Konzepten und Maßnahmenprogrammen
  • Förderung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen

 

Von besonderer Bedeutung sind:

 

  • Gewässerentwicklungskonzepte
  • Strukturgüte
  • Durchgängigkeit

 

 

Verfahren nach Wasserrecht / Genehmigungen
  • Auskunft  zu den erforderlichen Verfahren nach dem Wasserrecht erteilt die  Verfahrensstelle

 

Förderungen

 

 

Weitere Informationen

 

 

 

Regionale Zuständigkeit:

 

Auskunft erteilt:


Kreis Paderborn und Förderungen
Ulrich Emme
05231-715463
Eine E-Mail an Ulrich Emme senden

Kreis Lippe und Herford
Wolfgang Harting
05231-715461
Eine E-Mail an Wolfgang Harting senden

Kreis Minden-Lübbecke
Bodo Kiehl
05231-715462
Eine E-Mail an Bodo Kiehl senden

Kreis Gütersloh und Landesgewässer Lippe
Niels Tyedmers
05231-715466
Eine E-Mail an Niels Tyedmers senden

Kreis Höxter, kreisfreie Stadt Bielefeld
Karl-Friederich Wilkening
05231-715464
Eine E-Mail an Karl-Friederich Wilkening senden

 

Auskunft erteilt:


Dezernent
Thomas Rieck
05231-715406
Eine E-Mail an Thomas Rieck senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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