Navigation einblenden
Das „Grüne Telefon“ kann von Bürgern als Auskunftsstelle und für Hinweise auf Gefahren sowie Beschwerden aus allen Bereichen des Umweltschutzes in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen:
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BimSchV)