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Luftreinhalteplanung

 

Unsere Atemluft ist vor allem in den Städten nach wie vor übermäßig mit Schadstoffen (insbesondere Feinstäube und Stickoxide) belastet. Die Konzentrationen dieser Schadstoffe sind an verkehrsreichen Straßen und Plätzen oft so hoch, dass es zu lokalen Überschreitungen der Grenzwerte kommt.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beurteilen die Luftqualität nach einheitlichen Kriterien; Grundlage ist die EU-Richtlinie 2008/50/EG. Diese Richtlinie wurde durch das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt.

Die Luftqualität wird in Nordrhein-Westfalen in Belastungsgebieten regelmäßig durch Messung oder Modellrechnung überwacht. Für die Gebiete, in denen die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.

Gegenstand eines solchen Luftreinhalteplanes sind unter anderem:

  • die Beschreibung der Überschreitungssituation
  • die Verursacheranalyse
  • die voraussichtliche Entwicklung der Belastungssituation sowie
  • die Erarbeitung von Maßnahmen.

 

Zielsetzung ist dabei, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten.

Planaufstellende Behörde ist in Nordrhein-Westfalen die jeweilige Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung Detmold erfüllt diese Aufgabe in der Regel durch Einrichtung von Projektgruppen, in denen neben der Bezirksregierung weitere Behörden, Einrichtungen oder Verbände mitwirken.

Für die Städte Halle in Westfalen und Bielefeld werden derzeit Luftreinhaltepläne erarbeitet.

Hier können Sie sich den Luftreinhalteplan für das Gebiet der Stadt Paderborn ansehen : pdf-Datei laden 9,0 MB

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