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Anlagensicherheit

Betriebe mit einem hohen stofflichen Gefährdungspotenzial (Brand- bzw. Explosionsgefahr, unkontrollierte Freisetzung gefährlicher Stoffe in Wasser, Luft oder Boden) fallen unter den besonderen Pflichtenkatalog der Störfall-Verordnung. Diese Bundesverordnung setzt die europäische  Seveso-II-Richtlinie um und wurde auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen. Über diese rechtliche Zuordnung hinaus greifen hier Belange des Umwelt- und des Arbeitsschutzes eng ineinander.

Derartige Betriebe können z.B. Produktionsstätten der chemischen und pharmazeutischen Industrie oder Gefahrstoffläger sein. Im Regierungsbezirk Detmold gibt es derzeit etwa 40 derartige Betriebsstandorte.

 

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