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Zuständigkeitsverordnung mit Frage-Antwort-Katalog

Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht und anlagenbezogener Umweltschutz

Letzte Aktualisierung: 12.03.2013

Dekorationsbild: "Hand hält Pflanze" (c)Karla

Der "anlagenbezogene Umweltschutz" bezieht sich auf die Überwachung von Anlagen folgender Nummern des Anhangs zur Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung:

  • 8.8 - Anlagen zur chemischen Behandlung, insbesondere zur chemischen Emulsionsspaltung, Fällung, Flockung, Neutralisation oder Oxidation
  • 8.10 - Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Kalzinieren, Trocknen oder Verdampfen
  • 8.11 - Anlagen zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen
  • 8.12 - Anlagen zur Lagerung von Abfällen für Zeiträume von über einem Jahr
  • 8.14 - Anlagen zum Lagern von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • sowie alle hiermit im Zusammenhang betriebenen Anlagen

 

Informationen zu den vorgenannten Anlagennummern können im Detail hier nachgelesen werden: PDF 25 KB pdf_ik

Hier erhalten Sie Formulare  zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie zur Anzeige der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 15 BImSchG.

Die Überwachung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid sowie die Einhaltung sonstiger umweltrechtlicher Vorgaben gehört zu unseren Aufgaben.

Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden über Belästigungen durch Staub, Lärm, Gerüche und anderes. Wir können dafür auch Messungen und Probeentnahmen vornehmen.

 

Wir sind Ihre Ansprechpartner:

 

Anlagenbezogener Umweltschutz
Torsten Seckerdieck
Telefon 05231 - 715205

Genehmigungen im Bereich Immissiosschutz
Martin Niemeyer
Telefon 05231 - 715212

 

 

Bild: © Karla; Bezirksregierung

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