Letzte Aktualisierung: 12.03.2013

Der "anlagenbezogene Umweltschutz" bezieht sich auf die Überwachung von Anlagen folgender Nummern des Anhangs zur Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung:
Informationen zu den vorgenannten Anlagennummern können im Detail hier nachgelesen werden: PDF 25 KB ![]()
Hier erhalten Sie Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie zur Anzeige der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 15 BImSchG.
Die Überwachung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid sowie die Einhaltung sonstiger umweltrechtlicher Vorgaben gehört zu unseren Aufgaben.
Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden über Belästigungen durch Staub, Lärm, Gerüche und anderes. Wir können dafür auch Messungen und Probeentnahmen vornehmen.
Anlagenbezogener Umweltschutz
Torsten Seckerdieck
Telefon 05231 - 715205
Genehmigungen im Bereich Immissiosschutz
Martin Niemeyer
Telefon 05231 - 715212
Bild: © Karla; Bezirksregierung