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Dezernat 51

Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei

Leitung des Dezernats: Lutz Kunz

Die Naturschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat den gesetzlichen Auftrag, Natur und Landschaft "im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die

  1. Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
  4. sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft"

 

aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen auf Dauer gesichert werden (vgl. § 1 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen – LG NW).

In den §§ 2 bis 2c LG NW werden Grundsätze des Naturschutzes aufgeführt, die der Verwirklichung und Konkretisierung der oben genannten Zielvorstellungen dienen.

Zur Durchsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Bezirksregierung als höhere Landschaftsbehörde unter anderem zuständig für

  • die Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • die Umsetzung der europäischen FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, insbesondere den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000
  • die Genehmigung von Landschaftsplänen und die finanzielle Förderung ihrer Umsetzung
  • die naturschutzfachliche Begleitung vieler Projekte und Planungen im Rahmen der Eingriffsregelung
  • die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie den Grunderwerb für Zwecke des Naturschutzes
  • die Überwachung des Artenschutzes als Fachaufsichtsbehörde.

 

Als obere Fischereibehörde ist die Bezirksregierung zudem insbesondere für den Schutz und die Hege der Fischbestände sowie für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei zuständig. Weitere Aufgaben sind Stellungnahmen zu fischereirelevanten Maßnahmen und Verfahren sowie die Fachberatung und finanzielle Förderung.

Das Dezernat 51 wird durch zahlreiche Partner im Naturschutz des behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes, die in der Region tätig sind, unterstützt. Im Rahmen der gegenseitigen Kooperation werden von der höheren Landschaftsbehörde sowie der oberen Fischereibehörde insbesondere umfassende Beratungsleistungen erbracht.

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