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Dezernat 51Natur- und Landschaftsschutz, FischereiLeitung des Dezernats: Lutz Kunz Die Naturschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat den gesetzlichen Auftrag, Natur und Landschaft "im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die
aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen auf Dauer gesichert werden (vgl. § 1 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen – LG NW). In den §§ 2 bis 2c LG NW werden Grundsätze des Naturschutzes aufgeführt, die der Verwirklichung und Konkretisierung der oben genannten Zielvorstellungen dienen. Zur Durchsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Bezirksregierung als höhere Landschaftsbehörde unter anderem zuständig für
Als obere Fischereibehörde ist die Bezirksregierung zudem insbesondere für den Schutz und die Hege der Fischbestände sowie für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei zuständig. Weitere Aufgaben sind Stellungnahmen zu fischereirelevanten Maßnahmen und Verfahren sowie die Fachberatung und finanzielle Förderung. Das Dezernat 51 wird durch zahlreiche Partner im Naturschutz des behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes, die in der Region tätig sind, unterstützt. Im Rahmen der gegenseitigen Kooperation werden von der höheren Landschaftsbehörde sowie der oberen Fischereibehörde insbesondere umfassende Beratungsleistungen erbracht. |
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