Leitung des Dezernats: Lutz Kunz
Die Naturschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat den gesetzlichen Auftrag, Natur und Landschaft "im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die
aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen auf Dauer gesichert werden.
Zur Durchsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Bezirksregierung als höhere Landschaftsbehörde unter anderem zuständig für
Als obere Fischereibehörde ist die Bezirksregierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Schutz und die Hege der Fischbestände sowie für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei zuständig.
Das Dezernat 51 wird durch zahlreiche Partner im Naturschutz des behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes, die in der Region tätig sind, unterstützt. Im Rahmen der gegenseitigen Kooperation werden von der höheren Landschaftsbehörde sowie der oberen Fischereibehörde insbesondere umfassende Beratungsleistungen erbracht.