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NaturschutzgebieteNaturschutzgebiete haben in Ostwestfalen-Lippe eine lange Tradition. Bereits 1912 wurden auf Initiative der "Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen" zwei Schutzgebiete im Kreis Herford (Doberg und Linnenbeeke) durch Ankauf gesichert.
* abzüglich Doppelzählungen aufgrund kreisübergreifender Naturschutzgebiete; Stand 31.12.2008 Naturschutzgebiete des Regierungsbezirks Detmold
Viele Natura 2000 Gebietsbeschreibungen (FFH- oder Vogelschutzgebiete) enthalten eine Verlinkung zum "Informationssystem Natura 2000" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort bekommen Sie weitere Informationen zu Natura 2000, wie z. B. Lebensräume und Arten. Ausführliche Informationen zum Schutzgebietsnetz NATURA 2000 finden Sie hier. Die Vogelschutzgebiete sind unter dem gleichnamigen Link in einer eigenen Liste nach ihrer Natura 2000-Nummer sortiert. Die Gebietsbeschreibungen im Informationssystem enthalten neben Orts- und Größenangaben, Kurzcharakterisierung, die Bedeutung des Gebietes, usw. auch Kartenmaterial und den Standarddatenbogen. Über die folgenden Seiten wird Ihnen eine nach Kreisen gegliederte, tabellarische übersicht einiger ausgewiesener Naturschutzgebiete (NSG) in OWL angeboten. Die jeweiligen Gebietsbeschreibungen, Verordnungstexte (soweit die Gebiete nicht durch Landschaftspläne ausgewiesen oder abgelöst wurden) und Naturschutzgebietsabgrenzungen können dort eingesehen werden.
Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten
Warum Naturschutzgebiete?Zahlreiche Flächennutzungen haben in erheblichem Umfang zu einem Verlust an Biotopen und einem Rückgang gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geführt. Unsere Naturschutzgebiete sollen dazu beitragen, die gefährdeten Lebensräume zu erhalten und das Aussterben gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften zu verhindern. Daher besteht als kontinuierliche Aufgabe die Schutzausweisung weiterer, bislang noch ungeschützter, wertvoller Teile von Natur und Landschaft. Naturschutzgebiete weisen den strengsten Schutz aller Schutzgebietskategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen auf. In der Regel gilt, dass es in Naturschutzgebieten insbesondere verboten ist:
Darüber hinaus werden, angepasst an das jeweilige Schutzziel und den Schutzzweck des Naturschutzgebietes, spezielle Regelungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen, die Fischerei, die Jagd und die Erholungsnutzung im Landschaftsplan bzw. den Verordnungen der Bezirksregierung getroffen. Verstöße gegen diese Regeln können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige untere Landschaftsbehörde (Kreis bzw. kreisfreie Stadt) auf Antrag eine Befreiung von den Verboten eines Naturschutzgebietes erteilen. Wie werden Naturschutzgebiete ausgewiesen?Ob ein Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, hängt von seiner Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ab. *Anmerkung: Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) ist mit Wirkung vom 01.01.2007 Bestandteil des neu geschaffenen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV). Gesetzlich verbindliche Verfahren und bürgernahe Verwaltung - zwei Säulen erfolgreicher NaturschutzarbeitIn Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsplan das zentrale Instrument, über den Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Die Schutzgebietsausweisung erfolgt also entweder im Rahmen der Aufstellung der Landschaftspläne (§§ 27-31 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG)) oder durch Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung durch die Bezirksregierung (§§ 42a-42e LG). Die gesetzlich verbindlichen Verfahren werden in der Praxis jedoch durch eine bürgerfreundlich handelnde Verwaltung ergänzt. Nur durch intensive Öffentlichkeitsarbeit, eine das Verfahren begleitende Information der Bürger und das Bemühen, in vielen Gesprächen mit Bürgern und Verbandsvertretern einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu finden, werden Lösungen gefunden, die von den Bürgern vor Ort verstanden und akzeptiert werden. Im Folgenden wird die Ausweisung eines Naturschutzgebietes durch die Bezirksregierung Detmold als höhere Landschaftsbehörde exemplarisch dargestellt. Im Rahmen der Aufstellung eines Landschaftsplanes erfolgt die Beteiligung von Bürgern und anderen betroffenen Planungsträgern in einem vergleichbaren Verfahren. Erarbeitung eines VorentwurfesAuf der Grundlage des Biotopkatasters, der NATURA 2000-Gebietsmeldungen, weiterer ggf. vorhandener Fachgutachten sowie eigener Geländekartierungen erarbeitet das Dezernat 51 einen Vorentwurf des geplanten Schutzgebietes. In der Regel finden in dieser Erarbeitungsphase bereits erste Gespräche mit betroffenen Gemeinden, anderen Planungsträgern, Vertretern der Land- und Forstwirtschaft und der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten statt, um weitere Informationen zu dem Gebiet und anderen Planungen zu erhalten. BürgerinformationNach Erarbeitung des Vorentwurfes informiert die Bezirksregierung die Grundeigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen entweder in einer zentralen Informationsveranstaltung oder in Einzelgesprächen. Zeitlich liegt diese Informationsphase noch vor dem förmlichen Schutzgebietsverfahren. Gleichwohl können die Bürgerinnen und Bürger bereits in den oben genannten Terminen Fragen und Anregungen vortragen. Nach diesen Informationsveranstaltungen erstellt die Bezirksregierung einen Verordnungsentwurf, der auch eine Karte des geplanten Naturschutzgebietes umfasst. Ebenso werden der Landschaftsbeirat und die anerkannten Naturschutzvereine zu diesem Zeitpunkt beteiligt. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der NaturschutzgebietsverordnungMit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beginnt das formale Verfahren der Schutzgebietsausweisung. Hierfür wird der Verordnungsentwurf allen Behörden und sonstigen Stellen die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind - den so genannten Trägern öffentlicher Belange - zur Stellungnahme zugeleitet. Zu diesen Trägern gehören neben der betroffenen Stadt oder Gemeinde z. B. auch Versorgungsunternehmen, deren Leitungen durch das künftige Naturschutzgebiet verlaufen könnten. Öffentliche Auslegung und AnhörungWeiterhin wird der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung mit den dazugehörigen Karten für die Dauer eines Monats bei den örtlichen unteren Landschaftsbehörden öffentlich ausgelegt. Um den Bürgerinnen und Bürgern lange Anfahrtswege zur jeweiligen Kreisverwaltung zu ersparen, bittet die Bezirksregierung regelmäßig auch die betroffenen Städte und Gemeinden, den Verordnungsentwurf ortsnah auszulegen. Der Ort und die Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung und den amtlichen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kreisverwaltungen - in der Regel sind dies das Amtsblatt des Kreises und/oder die amtlichen Bekanntmachungen des Kreises in den örtlichen Zeitungen - veröffentlicht. Während der Zeit der Auslegung können alle Eigentümer und sonstigen Berechtigten ihre Anregungen und Bedenken vorbringen. Dies sollte in der Regel in schriftlicher Form gegenüber der räumlich betroffenen unteren Landschaftsbehörde (Kreisverwaltung) erfolgen. Möglich ist aber auch, Anregungen und Bedenken während den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung dort zu Protokoll zu geben. Auswertung der Anregungen und BedenkenWenn die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren abgeschlossen sind, wertet die Bezirksregierung alle Anregungen und Bedenken aus und entscheidet, ob und in welcher Form die Verordnung erlassen wird. Dazu werden in vielen Fällen nochmals Gespräche mit den Einwendern geführt, um einen Interessenausgleich und eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Veröffentlichung der VerordnungSchließlich wird das Naturschutzgebiet mittels ordnungsbehördlicher Vorordnung und einer Übersichtskarte im Amtsblatt der Bezirksregierung Detmold bekannt gemacht. Eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft. Personen, die im Verfahren Anregungen oder Bedenken geäußert haben, erhalten nun die Information, inwieweit ihre Eingabe berücksichtigt werden konnte. Die Verordnung kann einschließlich der detaillierten Naturschutzkarte nun auch bei der Bezirksregierung Detmold und den betroffenen unteren Landschaftsbehörden (Kreisverwaltung) in den Dienststunden eingesehen werden.
Auskunft erteilt:
Dezernatsleitung |
weiterführende/zusätzliche Infos |