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NATURA 2000

Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat im Mai 1992 mit dem Erlass der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebendenTier und Pflanzen und im Folgenden Jahr die FFH-Richtlinie ,einstimmig die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in den Mitgliedstaaten beschlossen. Dieses Netz trägt den Namen NATURA 2000 und dient der Sicherung der biologischen Vielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa. Das Kürzel FFH steht für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt) und Habitat (Lebensraum) wildlebender Pflanzen und Tiere. In das Gebietsnetz werden auch diejenigen Gebiete einbezogen, die nach der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von 1979 (im Folgenden Vogelschutz-RL) zu schützen sind.Das Netz NATURA 2000 ist ein zentraler Beitrag der Europäischen Union zur Umsetzung der Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, die 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro verabschiedet wurde. Da die Richtlinie zugleich einen Beitrag für nachhaltige Entwicklung in Europa erbringen soll, sind bei allen Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Ziele zugleich auch wirtschaftliche, soziale, kulturelle und regionale Anforderungen zu berücksichtigen.

 

Aktueller Stand der Gebietsmeldung in Nordrhein-Westfalen und OWL

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Schritten insgesamt 515 FFH-Gebieten und 25 EG-Vogelschutzgebieten über das Bundesumweltministeriuman die EU-Kommission übermittelt. Einschließlich einer früheren Meldung von Vogelschutzgebieten aus den 1980er Jahren trägt das Land NRW damit mit rund 280.000 ha - das sind etwa 8,2 % der Landesfläche - zum Aufbau des europäischen Netzes NATURA 2000 bei. Der Meldestand von 2002 wurde von der EU-Kommissionmit Entscheidung vom 7. Dezember 2004 in den vorläufigen Listen der Gebietevon gemeinschaftlicher Bedeutung (= NATURA 2000-Gebiete) bestätigt.

Im Regierungsbezirk Detmold wurden rund 65.300 ha als NATURA 2000-Gebiete gemeldet (ca. 10 % der Bezirksfläche), davon 106 FFH-Gebiete (49.477 ha) und 7 Vogelschutzgebiete(32.729 ha, große Bereiche mit FFH-Gebieten überlappend). Darunter fallen aufgrund ihrer Naturausstattung herausragende Gebiete wie die Senne, die Egge oder der Teutoburger Wald sowie weitere große Waldgebiete, Fließgewässer und verschiedene Offenlandbiotope wie die arten- und strukturreichen Trocken- und Magerrasen.

Ein herausragendes Beispiel für eines der 113 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Regierungsbezirk Detmold ist die Senne. Sie ist aufgrund ihrer Größe von rund 120 qkm, ihrer Landschaftsgeschichte und Ausstattung ein bundesweit bedeutsames Gebiet. Zahlreiche FFH-Lebensräume treten hier in großer Flächenausdehnung nebeneinander auf. Hervorzuheben sind hier zum Beispiel die Sandtrockenrasen, die Heideflächen, Moorbereiche und naturnahe Bachtäler sowie Laubwälder. Dieses Lebensraumgefüge ist Grundlage für eine europaweit herausragende Fauna und Flora.

Einen genauen Überblick über die FFH- und Vogelschutzgebiete in Ostwestfalen-Lippe geben folgende tabellarische Übersichten. 
Die einzelnen Gebiete sind mit dem Infosystem Fachdokumentation NATURA 2000  (Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) verknüpft.

Kreisfreie Stadt/
Kreis

 

FFH-
Gebiete

 

 

Vogel-
schutz-
gebiete

 

Natura 
2000
Gebiete

 

 

 

An-
zahl

Fläche 
(ha)

Anteil 
(%)

An-
zahl

Fläche
 (ha)

An-
teil (%)

Über-
schnei-
dungen

Fläche (ha)

Anteil (%)

Bielefeld

2

1.015

3,9

0

0

0,0

0

1.015

3,9

Gütersloh

8

4.912

5,1

2

2.865

3,0

0

7.777

8,0

Herford

4

190

0,4

0

0

0,0

0

190

0,4

Höxter

43

8.821

7,4

1

3.589

3,0

278

12.132

10,1

Lippe

23

16.024

12,9

1

6.923

5,6

8.576

14.371

11,5

Minden-
Lübbecke

17

4.508

3,9

3

5.720

5,0

1.078

9.150

7,9

Paderborn

23

14.007

11,3

4

13.632

10,9

6.980

20.659

16,6

Bezirk

106

49.477

7,6

7

32.729

5,0

16.912

65.294

10,0

 

Natura 2000-Code

Gebietsname

Fläche (ha)

Stadt Bielefeld

 

 

DE-3917-301 Sparrenburg

6

DE-4017-301

Östlicher Teutoburger Wald

1.009

 

 

 

Kreis Gütersloh

 

 

 

 

DE-3915-301

Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch

474

DE-3915-302 Barrelpäule

7

DE-3915-303 Tatenhauser Wald bei Halle

63

DE-4013-301 Emsaue, Kreise Warendorf und Gütersloh

1.304

DE-4017-301

Östlicher Teutoburger Wald

850

DE-4115-302 Stadtholz in Rheda

53

DE-4116-401 Vogelschutzgebiet "Rietberger Emsnied. mit Steinhorster Becken"

557

DE-4117-301 Sennebäche

84

DE-4117-302 Holter Wald

314

DE-4118-301 Senne mit Stapelager Senne

1.763

DE-4118-401 Vogelschutzgebiet Senne mit Teutoburger Wald

2.308

     

Kreis Herford

 

 

 

 

DE-3718-302 Schloss Ulenburg

0

DE-3817-301 System Else/Werre

61

DE-3818-301 Salzquellen bei der Loose

2

DE-3818-302 Wald nördlich Bad Salzuflen

127

 

 

 

Kreis Höxter

 

 

 

 

DE-4020-301 Teiche am Steinheimer Holz

3

DE-4120-301 Emmeroberlauf und Be,berbach

119

DE-4120-304 Nieheimer Tongruben

14

DE-4120-305 Buchenwald bei Bellenberg

5

DE-4121-302 Schwalenberger Wald

82

DE-4121-303 Kloster Marienmünster (Kreis Höxter)

0

DE-4122-301 Räuschenberg

28

DE-4219-301 Egge

939

DE-4219-302 Kiebitzteich

2

DE-4219-303 Wälder zwischen Iburg und Aschenhütte

182

DE-4220-301 Satzer Moor

12

DE-4220-302 Hinnenburger Forst mit Emder Bachtal

1.385

DE-4220-303 Wenkenberg

26

DE-4221-301 Stadtwald Brakel

1.569

DE-4221-302 Kalkmagerrasen bei Ottbergen

78

DE-4221-304 Franzmann-Haus in Brakel-Hembsen

0

DE-4222-301 Buchenwälder der Weserhänge

637

DE-4222-302 Grundlose-Taubenborn

73

DE-4222-303 Bielenberg mit Stollen

65

DE-4222-304 Rathaus Höxter

0

DE-4319-305 Stollen Bahnlinie Kassel-Altenbeken

1

DE-4320-301 Hirschstein

77

DE-4320-302 Gradberg

780

DE-4320-303 Kalkmagerrasen bei Willebadessen

46

DE-4320-305 Nethe

735

DE-4320-306 Talbach östlich Niesen

96

DE-4320-307 Quellgebiet Bockskopf

22

DE-4321-301 Kalkmagerrasen bei Dalhausen

33

DE-4321-303 Lebersiek südlich Dalhausen

23

DE-4321-304 Wandelnsberg

107

DE-4322-303 Hannoversche Klippen

973

DE-4322-304 Wälder um Beverungen

24

DE-4419-301 Schwarzbachtal

187

DE-4419-303 Bleikuhlen und Wäschebachtal

15

DE-4419-401 Vogelschutzgebiet Egge

3.589

DE-4420-301 Hellberg-Scheffelberg

91

DE-4420-302 Asseler Wald

137

DE-4420-303 Kalkmagerrasen bei Ossendorf

50

DE-4421-302 Schwiemelkopf

69

DE-4421-303 Desenberg

3

DE-4422-306 Samensberg

10

DE-4520-301 Weldaer Berg und Mittelberg

75

DE-4520-302 Iberg bei Welda

25

DE-4521-302 Kalkmagerrasen bei Calenberg und Herlinghausen

22

     

Kreis Lippe

 

 

 

 

DE-3818-301 Salzquellen bei der Loose

4

DE-3818-302 Wald nördlich Bad Salzuflen

85

DE-3819-301 Rotenkopf, Bärenkopf, Habichtsberg und Wihupsberg

381

DE-3918-301

Hardisser Moor

29

DE-3919-302

Begatal

494

DE-4017-301

Östlicher Teutoburger Wald

3.453

DE-4018-301

Donoperteich-Hiddeser Bent

108

DE-4021-301

Emmertal

352

DE-4021-302

Schildberg

124

DE-4021-303

Wälder bei Blomberg

1.379

DE-4118-301

Senne mit Stapelager Senne

5.290

DE-4118-303

Strotheniederung

94

DE-4118-401

Vogelschutzgebiet Senne mit Teutoburger Wald

6.923

DE-4119-301

Externsteine

125

DE-4119-302

Eggeosthang mit Velmerstot

143

DE-4119-303

Silberbachtal mit Ziegenberg

139

DE-4119-305

Hohlsteinhöhle

1

DE-4119-306

Bielsteinhöhle mit Lukenloch

19

DE-4120-303

Beller Holz

461

DE-4120-305

Buchenwald bei Bellenberg

90

DE-4121-301

Salkenbruch

285

DE-4121-302

Schwalenberger Wald

2.644

DE-4219-301

Egge

313

 

 

 

Kreis Minden-Lübbecke

 

 

 

 

DE-3417-301

Oppenweher Moor

472

DE-3417-471

Vogelschutzgebiet Oppenweher Moor

472

DE-3516-301

Stemweder Berg

268

DE-3516-302

Grabensystem Tiefenriede

15

DE-3517-301

Schnakenpohl

7

DE-3517-302

Große Aue

231

DE-3517-303

Kirche in Rahden

0

DE-3518-301

Weißes Moor

46

DE-3518-302

Osterwald

113

DE-3519-401

Vogelschutzgebiet Weseraue

2.746

DE-3618-301

Großes Torfmoor, Altes Moor

606

DE-3618-302

Mindenerwald

520

DE-3618-401

Vogelschutzgebiet Bastauniederung

2.502

DE-3619-301

Heisterholz

468

DE-3717-301

Limberg

173

DE-3718-301

Stollen Oberlübbe, Elfter Kopf

8

DE-3719-301

Wälder bei Porta Westfalica

1.473

DE-3719-302

Unternammerholz

79

DE-3817-301

System Else/Werre

1

DE-3819-302

Auf dem Bockshorn

28

   

 

Kreis Paderborn

 

 

 

DE-4116-401

Vogelschutzgebiet Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken

372

DE-4117-301

Sennebäche

12

DE-4118-301

Senne mit Stapelager Senne

4.702

DE-4118-401

Vogelschutzgebiet Senne mit Teutoburger Wald

6.154

DE-4216-302

Scheelenteich

3

DE-4218-301

Tallewiesen

50

DE-4218-302

Langenbergteich

2

DE-4219-301

Egge

1.877

DE-4219-304

Stollen am grossen Viadukt westlich Altenbeken

1

DE-4317-302

Rabbruch und Osternheuland

264

DE-4317-303

Heder mit Thüler Moorkomplex

451

DE-4318-301

Ziegenberg

74

DE-4319-301

EselsbettundSchwarzesBruch

DE-4319-302

Sauerbachtal Bülheim

49

DE-4319-304

Kalkfelsen bei Grundsteinheim

7

DE-4415-401

Vogelschutzgebiet Hellwegbörde

3.876

DE-4416-302

Eringerfelder Wald und Prövenholz

40

DE-4417-301

Tuffstein bei Büren

1

DE-4417-302

Wälder bei Büren

1.232

DE-4417-303

Afte

127

DE-4419-301

Schwarzbachtal

33

DE-4419-303

Bleikuhlen Wäschebachtal

1

DE-4419-304

Marschallshagen und Nonnenholz

1.530

DE-4419-401

Vogelschutzgebiet Egge

3.230

DE-4517-301

Wälder und Quellen des Almetals

152

DE-4517-303

Leiberger Wald

1.680

DE-4518-305

Bredelar, Stadtwald Marsberg und Fürstenberger Wald

1.593


Der Schutz des Netzes NATURA 2000

Die FFH-Richtlinie ist darauf ausgerichtet, dass in den von ihr erfassten Gebieten ein günstiger Erhaltungszustand der jeweiligen Schutzgüter bewahrt oder wiederhergestellt wird. Es gilt ein Verschlechterungs- und Störungsverbot sowie die Maßgabe, beeinträchtigte Populationen bzw. Lebensräume durch geeignete Maßnahmen zu entwickeln.Die Mitgliedstaaten der EU haben die Verpflichtung, die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Der Schutz der NATURA 2000-Gebiete kann nach den Bestimmungen der FFH-Richtlinie und der einschlägigen Bundes- und Landesnaturschutzgesetzgebung dabei rechtlich, administrativ oder vertraglich erfolgen.

Im Land Nordrhein-Westfalen erfolgt dieser Schritt derzeit durch die Anpassung bestehender sowie die Aufstellung weiterer neuer Landschaftspläne. Dort wo die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Landschaftsplanung noch keine Landschaftspläne aufgestellt haben, sichern die Bezirksregierungen als höhere Landschaftsbehörden die FFH- und die EG-Vogelschutzgebiete insbesondere durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten.
Anstelle von oder in Kombination mit Schutzgebietsausweisungen kommen in manchen Fällen Verträge mit Nutzungsberechtigten auf freiwilliger Basis (Vertragsnaturschutz) in Betracht. Dies gilt z.B. für die Sicherung von Fledermausquartieren in Gebäuden oder insbesondere für Gebiete, die im Sinne des Naturschutzes gepflegt und wiederhergestellt werden sollen.

In NATURA 2000-Gebieten sind die verschiedensten, zum Beispiel wirtschaftlichen, Aktivitäten keineswegs verboten. Es soll vielmehr sichergestellt werden dass die Naturschutzinteressen gewahrt bleiben. Steht eine Aktivität dem Schutzziel nicht entgegen, kann sie durchgeführt werden. In den Fällen, in denen in einem Gebiet erst durch menschliche Aktivitäten wie zum Beispiel durch besondere Formen landwirtschaftlicher Nutzung eine hohe biologische Vielfalt entstanden ist, soll darauf hingewirkt werden, dass diese Aktivitäten im Interesse der entstandenen biologischen Vielfalt weitergeführt werden.

Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Gebiete und der Bestände geschützter Arten zu verhindern, wird deshalb vielfach der durch die Unterschutzstellung erreichte Grundschutz genügen. Für die Gebiete werden Pflege- und Entwicklungspläne bzw. in Waldgebieten so genannte Sofortmaßnahmekonzepte erstellt, die gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen für die Sicherung des Erhaltungszustandes vorsehen. Ihre Umsetzung erfolgt in Kooperation aller Beteiligten im Rahmen des freiwilligen Vertragsnaturschutzes.

Die FFH-Richtlinie schließt auch neue Projekte nicht aus. Sie verlangt aber, dass der ökologischen Bedeutung des Gebietes, die für die Aufnahme in das Netz NATURA 2000 ausschlaggebend war, entsprechend Rechnung getragen wird. Für bestimmte Projekte oder Pläne ist deshalb eineFFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn von solchen Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung eines Gebietes von 
gemeinschaftlicher Bedeutung ausgehen könnte. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass der funktionale Zusammenhang (die Kohärenz) des Gebietsnetzes NATURA 2000 gewahrt bleibt.

Weitere Informationen über das Schutzgebietsnetz NATURA 2000

  •  

  • Was wird geschützt?
  • Das Verfahren der Gebietsauswahl
  • Informationen zu NATURA 2000 im Internet
  • Zusammenfassung der in dem Text genannten Links

 

Was wird geschützt?

Das Netz NATURA 2000 trägt der Tatsache Rechnung, dass der Erhaltungszustand der natürlichen und naturnahen Lebensräume sich in Europa zunehmend verschlechtert. Viele wildlebende Tiere und Pflanzen sind ernstlich bedroht. Sie können nur dann sinnvoll vor dem Aussterben geschützt werden, wenn man ihre Lebensräume erhält. So überleben zum Beispiel Fischotter nur dort dauerhaft, wo lange Strecken natürlicher oder naturnaher Flussufer vorkommen sowie gute Wasserqualität gewährleistet ist.

Im Anhang I (PDF - 123 KB) und Anhang II (PDF - 164 KB) der FFH-Richtlinie sind die Tier- und Pflanzenarten sowie spezielle Lebensräume aufgelistet, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, da sie in ihrem Bestand bedroht sind. Zusätzlich werden für einige Arten generelle Schutzmaßnahmen festgelegt, auch außerhalbdes Gebietsschutzes. Diese sind im Anhang IV (PDF - 115 KB) aufgeführt.In Deutschland kommen davon 91 Lebensraumtypen und 134 Tier- und Pflanzenarten vor.

Die Vogelschutz-RL gilt für alle heimischen, wildlebenden Vogelarten im europäischen Gebiet und regelt ihren Schutz und ihre Nutzung durch den Menschen. In Anhang I (PDF - 81 KB) sind eine Reihe von besonders gefährdeten bzw. schutzwürdigenVogelarten aufgeführt, für die zur Sicherstellung ihres Überlebens und ihrer Vermehrung in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebietezu besonderen Schutzgebieten zu erklären sind. In Deutschland kommen 67 der insgesamt 181 Anhang I-Arten regelmäßig als Brut- oder Gastvögel vor.

In Nordrhein-Westfalen kommen folgende Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtliniesowie Vögel der Vogelschutz-RL vor:

  • Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I, II und IV der FFH-Richtlinie
  • Vögel des Anhangs I der Vogelschutz-RL

 

Um den unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten Europas gerecht zu werden, wird bei der Errichtung des Netzes NATURA 2000 zwischen acht verschiedenen biogeographischen Regionen unterschieden. Der Regierungsbezirk Detmold liegt teilweise in der atlantischen und teilweise in der kontinentalen biogeographischen Region.

Das Netz NATURA 2000 besteht aus den unterschiedlichsten Lebensräumen, welche die ökologische Vielfalt der verschiedenen Regionen abbilden. In den großen Naturräumen in Nordrhein-Westfalen (Münsterländische Tieflandsbucht, Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht, Weser- und Weser-Leine-Bergland, Bergisches Land, Sauerland und Eifel) handelt es sich hierbei zum Beispiel um bestimmte kleinflächigere oder großräumigere Wälder, Flußauen, Stillgewässer, Moore, Heidegebiete oder Trockenrasen. Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind zum Beispiel viele seltene Vogelarten wie Eisvogel, Schwarzstorch oder Schwarzspecht sowie verschiedene Fledermausarten, Amphibien wie der Kammmolch, Fische wie das Bachneunauge oder Insekten wie die Helm-Azurjungfer.

Durch den Schutz von einzelnen, isolierten Gebieten kann die biologische Vielfalt auf Dauer nicht bewahrt werden. Der Erhalt vieler Arten ist nicht nur vom Zustand einzelner Lebensräume, sondern auch von deren Dichte in einer Landschaft und der Lage der Gebiete zueinander abhängig.

Um zum Beispiel den Austausch von Individuen und damit den Genaustausch innerhalb der Arten zu gewährleisten und um den Lebensraumansprüchen wandernder Tierarten gerecht zu werden, muss die Verinselung von Schutzgebieten unterbunden werden. Die FFH-Richtlinie zielt daher auf ein System von Schutzgebieten ab, dass den Fortbestand bedrohter Arten und Lebensräume gewährleistet. Dazu gehört auch die Förderung von linearen Landschaftselementen wie Fließgewässer, Hecken oder Waldsäumen.
                                                                                                                                                                

Das Verfahren der Gebietsauswahl

Die Auswahl und Abgrenzung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgte nach den verbindlichen Vorgaben der europäischen Rechtsetzung ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien und auf der Grundlage einschlägiger wissenschaftlichen Daten. Zur Identifizierung und Abgrenzung der Gebiete hat das Land NRW eineneinheitlichen Bewertungsrahmen in der Verwaltungsvorschrift vom 16.06.2000 zurAnwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie (VV-FFH) definiert.

Anmerkung: Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) ist mit Wirkung vom 01.01.2007 Bestandteil des neu geschaffenen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Demzufolge wurde durch die  LÖBF (jetzt LANUV) eine Ermittlung und Bewertung der Vorkommen der entsprechenden Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten bezogen auf den jeweiligen Naturraum vorgenommen und ein fachlicher Vorschlag der Gebiete getroffen, die Bestandteil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 werden sollten.

In der Präambel der FFH-Richtlinie ist dargelegt, dass Aufklärungsmaßnahmen und eine allgemeine Unterrichtung über die Ziele der Richtlinie dabei unerlässlich sind. Deshalb wurde von den höheren Landschaftsbehörden ein umfassendes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren der betroffenen Behörden und Stellen sowie der Eigentümer und sonstigen Berechtigten durchgeführt. Es diente dem Austausch von fachlichen Informationen und Argumenten insbesondere über Ziele, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Gebietsmeldungen und bot allen betroffenen Behörden und Privaten sowie Interessenvertretungen die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
                                                                                                    

Informationen zu NATURA 2000 im Internet

                                                                                                  

 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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