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100 Alleen - Programm des Landes NRW

Wer gefördert wird:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Natürliche Personen u. juristische Personen des Privatrechts

 

Was gefördert wird:

  • Die Neuanlage, Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen
  • Die sich anschließende 3-jährige Herstellungspflege
  • Grunderwerb bzw. kapitalisierte Entschädigungsleistung oder kapitalisierte Pacht anstelle von Grunderwerb im Rahmen der u. g. Förderrichtlinien des MUNLV

 

Die Konditionen:

  • bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Besondere Förderbestimmungen:

  • Alleenmindestlänge 300 m
  • standortgerechte u. einheimische Baumarten
  • Pflanzabstand zwischen den Bäumen 10 – 15 m
  • 3 x verpflanzte Hochstämme mit einem Kronenansatz von 2,20 m und einem Stammumfang von von 16 – 18 cm (gemessen in 1 m Höhe)
  • weitere siehe u.g. Förderrichtlinien des MUNLV

 

Wann der Antrag zu stellen ist:

  • jederzeit

 

Welche Grundlage:

 

Formulare und weitere Unterlagen:

  • Antragsformular

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lageplan oder Kartenausschnitt
  • Kostenberechnung bzw. Kostenvoranschlag
  • ggf. Objektpläne
  • ggf. Nachweis des Nutzungsrechts
  • ggf. behördliche Zulassungen

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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