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100 Alleen - Programm des Landes NRW
Wer gefördert wird:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Natürliche Personen u. juristische Personen des Privatrechts
Was gefördert wird:
- Die Neuanlage, Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen
- Die sich anschließende 3-jährige Herstellungspflege
- Grunderwerb bzw. kapitalisierte Entschädigungsleistung oder kapitalisierte Pacht anstelle von Grunderwerb im Rahmen der u. g. Förderrichtlinien des MUNLV
Die Konditionen:
- bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Besondere Förderbestimmungen:
- Alleenmindestlänge 300 m
- standortgerechte u. einheimische Baumarten
- Pflanzabstand zwischen den Bäumen 10 – 15 m
- 3 x verpflanzte Hochstämme mit einem Kronenansatz von 2,20 m und einem Stammumfang von von 16 – 18 cm (gemessen in 1 m Höhe)
- weitere siehe u.g. Förderrichtlinien des MUNLV
Wann der Antrag zu stellen ist:
Welche Grundlage:
Formulare und weitere Unterlagen:
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lageplan oder Kartenausschnitt
- Kostenberechnung bzw. Kostenvoranschlag
- ggf. Objektpläne
- ggf. Nachweis des Nutzungsrechts
- ggf. behördliche Zulassungen
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weiterführende/zusätzliche Infos
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