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Förderung von Natur- und Landschaftsschutz

 

Der Erhalt einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und die Bewahrung der Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ist eine zukunftsweisende gesellschaftliche Aufgabe. Deshalb unterstützt das Land NRW Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes durch finanzielle Zuwendungen.

 

Wer gefördert wird:

  • Kreise, Städte und Gemeinden
  • Naturparkträger
  • Biologische Stationen
  • Verbände und Vereine
  • Privatpersonen

 

Was gefördert wird:

  • Aufstellung und Durchführung von Landschaftsplänen
  • Maßnahmen in Naturschutzgebieten, an Naturdenkmalen und in Naturparken, insbesondere soweit es sich um Bestandteile des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000" handelt
  • Alleenpflanzungen
  • Durchführung der Arbeits- und Maßnahmenpläne der Biologischen Stationen
  • Anlage und Unterhaltung von Reitwegen
  • Sonderprojekte wie z. B. das Großschutzprojekt Senne

 

Wie die Konditionen sind:

  • Projektförderung; das Land trägt je nach Art und Priorität der Maßnahme unterschiedliche Finanzierungsanteile bei; ggf. kommen Bundes- oder EU-Mittel hinzu

 

Wo der Antrag zu stellen ist:

  • Bezirksregierung Detmold, Dezernat 51

 

Wann der Antrag zu stellen ist:

  • Anmeldung zum Programm des Folgejahres möglichst jeweils bis Ende September

 

Welche Grundlage:

  • Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)
  • "Art.57 ELER-Richtlinien" zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz
  • EU-NRW-Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 - 2013" (EFRE); hier: "Erlebnis.NRW - Naturerlebnisse"
  • Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)
  • Haushaltsgesetz, Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Förderrichtlinie Alleen
  • Förderrichtlinie Lerchenfenster

 

 

Formulare und weitere Unterlagen:

  • der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)

 

  • Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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