Förderung von Natur- und Landschaftsschutz
Der Erhalt einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und die Bewahrung der Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ist eine zukunftsweisende gesellschaftliche Aufgabe. Deshalb unterstützt das Land NRW Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes durch finanzielle Zuwendungen.
Wer gefördert wird:
Was gefördert wird:
- Aufstellung und Durchführung von Landschaftsplänen
- Maßnahmen in Naturschutzgebieten, an Naturdenkmalen und in Naturparken, insbesondere soweit es sich um Bestandteile des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000" handelt
- Alleenpflanzungen
- Durchführung der Arbeits- und Maßnahmenpläne der Biologischen Stationen
- Anlage und Unterhaltung von Reitwegen
- Sonderprojekte wie z. B. das Großschutzprojekt Senne
Wie die Konditionen sind:
- Projektförderung; das Land trägt je nach Art und Priorität der Maßnahme unterschiedliche Finanzierungsanteile bei; ggf. kommen Bundes- oder EU-Mittel hinzu
Wo der Antrag zu stellen ist:
- Bezirksregierung Detmold, Dezernat 51
Wann der Antrag zu stellen ist:
- Anmeldung zum Programm des Folgejahres möglichst jeweils bis Ende September
Welche Grundlage:
- Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)
- "Art.57 ELER-Richtlinien" zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz
- EU-NRW-Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 - 2013" (EFRE); hier: "Erlebnis.NRW - Naturerlebnisse"
- Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)
- Haushaltsgesetz, Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Förderrichtlinie Alleen
- Förderrichtlinie Lerchenfenster
Formulare und weitere Unterlagen:
- der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)
- Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)